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Verkündbuch der Gemeinde Durbach, 27. April 1845

Man hat wahrgenommen, dass bey letztem Prozessionsgang mehrere ledige Pursche sich nicht nach Haus begaben und haben betrunken im Orte herum getouben mit Fluchen und Schimpfen, man erwartet daher, da die Kreutzwoche jetzt eintritt, dass solche Unfuge nicht mehr statt finden. Es wird jedermann bekannt sein, dass man diese Woche die Bittwoche und nicht die Fluch und Lumppen Woche nennt. Es werden daher alle diejenigen, welche an einem dieser Tage einen Lumppen Tag machen und nicht zu Hause an ihre Arbeit gehen, haben eine Straf von 1 Gulden 30 x  in die GemeindsCaße zu bezahlen und noch weitere 24 stündige Thurm Strafe mit Hunger-Kost, was hiermit streng befolgt werden wird.

Abschrift: Josef Werner

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