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Der Jüdische Friedhof in Durbach und die Geschichte der Durbacher Juden

von Josef Werner

Die Friedhöfe der ehemaligen jüdischen Gemeinden in Baden-Württemberg zählen zu den eindrucksvollsten Zeugen der reichen jüdischen Geschichte unseres Landes.

An deren Erhaltung für die Nachwelt besteht ein besonderes öffentliches Interesse.

Im Rahmen der Dokumentation jüdischer Friedhöfe hat das Landesdenk-malamt, in Abstimmung mit den Israelitischen Religionsgemeinschaften, auf der Basis einer umfangreichen Bestandserhebung eine Bewertung der Grabsteine unter dem Gesichtspunkt des besonderen kulturhistorischen Wertes durchgeführt.

Neben den schriftlichen Quellen überliefern diese besonders wertvollen Zeugnisse wichtige historische, soziologische, kunst- und sprachwissen-schaftliche Informationen

Selbst für viele alte Einheimische oder gar Bewohner des umliegenden Baugebietes ist diese Ruhestätte wegen der Verborgenheit hinter den mittlerweile sehr hoch gewachsenen Fichten kaum ausfindig zu machen oder überhaupt bekannt. 

Mit einem Kostenaufwand von einigen tausend Mark wurden die Grabdenkmale 1997 restauriert und  konserviert um sie gegen die Witterungseinflüsse etwas mehr zu schützen. (Firma Grimm, Offenburg)

Neben der Restaurierung der einzelnen Grabdenkmale wurde auch das Eingangstor neu gestaltet. Den Entwurf hierzu fertigte die Beauftragte des Oberrats der Israeliten, Frau Strassler, die Schmiedearbeiten – Motiv siebenarmiger Leuchter –  wurden von Schmiedemeister Alois Müller, Ebersweier, durchgeführt. (1999).

80 % der Kosten wurde dabei durch einen Zuschuss des Landesdenkmalamtes abgedeckt.

Das älteste Grabdenkmal steht für Jehuda, Sohn des Zvi. Er starb am 23.10.1786  (Nr.4) und ist auf der Vorderseite in hebräisch wie folgt beschriftet:

„Und dies ist für Jehuda“*
Während der wenigen Jahre, die er
hatte, ging er auf dem Wege der Guten,
in Wohltätigkeit und Liebenswürdigkeit.
Jehuda, Sohn des Zvi,
starb in gutem Ruf am
2. Tag des Neumondes Cheschwan, und begraben ist er
am Schabbatvorabend/ dem 5. Cheschwan 547 n.d.M     T.N.Z.B.H

Die Durbacher Juden wurden ursprünglich (bis 1813) auf dem Friedhof in Offenburg beigesetzt. (Der Offenburger Friedhof bestand vermutlich schon im 30jährigen Krieg.) –Freiburger Platz. Als der Offenburger Allmendplatz, auf dem der Judenfriedhof lag, zur Versteigerung angesetzt wurde, kam es 1835/36 vor dem Großherzoglichen Oberamt zu einer Auseinandersetzung zwischen der Judenschaft aus Durbach und der Stadt Offenburg. 

Israel Bodenheimer aus Durbach stellte fest, dass die Durbacher Juden schon seit mehr als 100 Jahren im Besitz (bzw. in Nutzung) des Friedhofes in Offenburg seien. Seit 1813 wurde der Offenburger Friedhof von den Durbacher Juden nicht mehr benutzt. Bodenheimer wies die Offenburger darauf hin, dass nach den israelitischen Religionsgrundsätzen kein Verstorbener ausgegraben und durch keinerlei Benutzung des Platzes in seiner Ruhe gestört werden darf. Die Durbacher Juden zahlten an die Stadt Offenburg einen jährlichen Zins von 2 Gulden. Aus diesem Grund trat er den Begräbnisplatz an die Stadt auch nur ab, weil ihm versprochen wurde, dass dieser Platz zukünftig nur als Grasplatz benutzt würde. Diese Grabesruhe wurde offensichtlich nicht eingehalten. Vielmehr finden wir heute über den Grabstätten in Offenburg Straßen und Wohnbebauung. 

 

Wann die ersten Juden nach Durbach kamen lässt sich mangels Unterlagen wohl nicht ganz genau feststellen. Im Jahre 1765 werden in Durbach unter Einschluss von Obernesselried und Illental in der Huldigungsliste 232 Hausväter gezählt, 1776 sind es neben 4 Schutzjudenfamilien 267, von denen im Stab Heimburg 177, in Nesselried und Illental 35, in Bottenau 24 und im Gebirg 28 Familien wohnten. Bei einer Bevölkerungszählung im Jahre 1772 werden ebenfalls  4 Schutzjudenfamilien angeführt. 

Auch in den Rechnungsunterlagen des Jahres 1799 lassen sich interessante Hinweise über die vorhandenen jüdischen Familien finden.

So mußte sich die „Judenschaft“ mit 35 Fl. 45 x an der Kriegssteuer beteiligen.

Beitrag zu den Kriegskosten, welche von der Gemeinde an den Markgraf abzuführen waren: Schreiben per 25. Oktober 1799  Frhr. von Gayling

                               1)            an die Amtsgemeinde Staufenberg       1696            22 ½       

                               2)            der Nesselrieder Heilige                            2            27 ½

                               3)            Der Rebmann Kiefer zu Wiedergrün           3            48 ½

                               4)            Die Judenschaft dahier

                                               Löw Wertheimer der jung                       11            55

                                               Elias Wertheimer                                     4            28 ¼

                                               Hirschel Bodenheimer                              2            14

                                               Jacob Bodenheimer                                 5            57 ½

                                               Löw Wertheimer der alt                            2            14

                                               Joseph Neuburger                                    8            56 ¼           35        45

                                                                          Summa                   1738           23 ½

 

Die Judenschaft war in diesem Jahr zur Gemeindesteuer wie folgt veranlagt:

Ausstand                                                                            (Steuer)  Viertelj.  Vom G  Betrag im Ganzen

Schazung              1 x                                           

G             x                                                                                            G             x                                             

2              40            Bodenheimer Jakob                                                14            2 ½         5              20

1              36            Bodenheimer Hirschel                                             10            1 ½         3              12

3              12            Wertheimer Elias                                                      9            1 ½         3              12

                               Neuburger Joseph                                                     9            1 ½         3              12

                               zalt 3ß 12 Pf.

                               Wertheimer Löw                                                       6            1              2              8

 

Jahr 1796

                Bodenheimer Jacob, Monatsgelder an die Gemeinde  4 Gulden 15 xer

                Bodenheimer Hirschel, ebenso         

 

Das Großherzogliche Oberamt Offenburg forderte von dem Vogteiamt Durbach mit Schreiben vom 18.Januar 1825 einen Nachweis über den Vollzug der Verordnung vom 13.1.1809, wonach auch die Kinder der Juden-schaft zum Schulbesuch angehalten werden sollten.

In einem Verzeichnis gab die Stabs-Vogtei Durbach Kenntnis über die Verhältnisse der „Jünglinge mosaischen Bekenntnisses“.

Name des Jünglings

Namen der Eltern

Alter

Welches Gewerb

erlernt

Vermögen

Samuel

Hirschel Wertheimer

21

Ist wegen Krippelhafter KörperConstitution zur Erlernung eines Gewerbes unfähig 

nichts

Josua

Josef Neuburger

22

Wegen Armuth musste solcher seine alten Eltern durch Nothandel unterstützen

notorisch arm

Leopold (Löw)

Hirschel Wertheimer

 

Lernt schon 1 Jahr die Metzgerprofession

nichts

Der Bericht an das Grh. Oberamt stellt fest: „“Die dahier befindlichen Judenkinder besuchen gleich den hiesigen Kristenkindern die Schule, besonders aber jene Stunden, wo der Untericht vom Lesen, Schreiben, Rechnen, SittenLehre, Geschichte gegeben wird. Was der Religions-Untericht der Jüdischen Kinder betr. haben solche hiezu auf ihre Religion ein besonderer Lehrer, der ihnen dieselbe während denen die KristenKinder Religions Untericht haben, an einem abgesonderten Ort beibringt. Überhaupt wird von den Jüdischen Eltern den obigen Gesetzen und Vorschriften streng Folge geleistet.  Auch werden die der Schule entlassenen Jünglinge wegen Unterdrückung des Nothandels – wo immer möglich – zu bürgerlichem Gewerbe angehalten, was das anliegende Verzeichnis nachweist. 

 

Überhaupt war es wohl ein großes Anliegen des Oberamts Offenburg, gemäß den Vorgaben der Großher-zoglichen Regierung die jüdischen Bürger zu ordentlichem Gewerbe anzuhalten. Ein Verzeichnis von 1827 gibt hierzu einen interessanten Überblick über die Durbacher Juden.

 

Name           Alter             erlernter Beruf                    treibt 

                                                                                                                      gegenwärtig

 

Jakob Bodenheimer            90                                            0                             wegen Alter 0

Hirschel Wertheimer           66                                            0                             Nothhandel

Josef Neuburger                 64                           Vorsänger und ….                               0

Israel Bodenheimer             48                                           0                             Kühe-Handel (Urkunde)

Heinrich Bodenheimer         45                                            0                             Nothhandel

Emanuel Bodenheimer         43                                           0                             Kühe-Handel (Urkunde)

Josef Wertheimer                59                                           0                              Nothhandel

Samuel Wertheimer             57                                           0                             Dto.

Levi Bodenheimer               50                                            0                             Dto.

Moses Levi                          41                                           0                             Dto.

Samuel Wertheimer             42                                           0                             Dto.

Meyer Wertheimer               40                                           0                             Dto.

Daniel Wertheimer               38                                           0                             Dto.

Josua Neuburger                 22                                           0                             Dto.

Samuel Wertheimer             22                                           0                             Dto.

Leopold Wertheimer             16                           Das Metzgerhandwerk               lernt noch

 

 

 

 

Um 1801 wird mit 106 jüdischen Einwohnern wohl die höchste Zahl jüd. Bewohner erreicht.

Im Jahre 1852 lebten in Durbach 46 israelitische Einwohner. 

Im Ortslexikon des Großherzogthums Baden aus dem Jahre 1865 ist Durbach mit 2 ev. 2534 k und 40 isr. Einwohnern angegeben. Um 1870 sind 65 jüdische Bürger in einer Liste zu finden.

Joseph und Hermann Bodenheimer waren offensichtlich sehr fortschrittliche und erfolgreiche Landwirte. Der Großh. Oberrath der Israeliten in Karlsruhe verlieh ihnen mit Schreiben vom 21. Juni 1872 eine Prämie von je 20 Gulden. 

Die Zahl der in Durbach lebenden Israeliten wurde immer geringer. Sie betrug 1925 noch acht und Mitte der 1930er Jahre, bzw beim Anfang des letzten Krieges war nur noch die Familie Bodenheimer (Judenbeck) mit dem Schwiegersohn Strauß – insgesamt 5 Personen – in Durbach wohnhaft.

Bereits am 27.11.1936 war ein Bub der Familie Strauß, dem Schwiegersohn der Bodenheimers, beim Rathaus in Durbach tödlich verunglückt. Er kam unter ein Auto.

Nach Zeugenberichten wurden die noch verbliebenen Durbacher Juden, – die Familie Bodenheimer – am 27.10.1940 deportiert. Die Bodenheimers wussten, dass sie keine Möglichkeit mehr hatten dem NS-Regime zu entkommen. Schon Tage vorher hatten sie hierüber mit ihrer Nachbarschaft gesprochen. Einige Zeit vorher hatte sich Rosa Bodenheimer einen Umhang gehäkelt, den sie dann beim Abtransport auch trug. 

Abgeholt wurden jedenfalls der alte Bäcker Moritz Bodenheimer, seine Frau Rosa, die Tochter Elsa und deren Kind  Bela. Während die alten Bodenheimers wohl in das Lager Gurs nach Frankreich deportiert wurden und dort umkamen, konnte die Tochter Elsa und Bela sich von Straßburg in irgendeiner Weise befreien und beide kamen mit dem Leben davon. 

 

Über die Deportation der letzten Durbacher Juden erfahren wir auch aus einem Schreiben von Alfred Guggenheim, Razac s l’Isle (Dordogne) vom 16.07.1946. Als Schwiegersohn und Bevollmächtigter der Erben der Familie Bodenheimer schreibt er: „die Eheleute Moritz Bodenheimer u. Rosa geb. Bloch wurden am 22. Oktober 1940 deportiert und sind am. am 6. März 1944, bzw. 4. Juni 1943 in Montauclix, Commune de Montrem (Dordogne) gestorben. Guggenheim war gleichzeitig Bevollmächtigter seiner Schwägerin Elsa Strauss geb. Bodenheimer, die ebenfalls am 22. Oktober 1940 deportiert wurde und 1946 in Razac/ s/l’Isle lebte. Weiter handelte er für deren ebenfalls deportierten Ehemann Albert Strauss, dessen Aufenhaltsort bzw. weiteres Schicksal unbekannt war. Guggenheim forderte im Namen der Angeführten die Rückgabe des gesamten Vermögens in Form von Grundstücken, Mobiliar und Wertsachen, welche diese durch die „Spolation“ verloren hatten. Das Grundstück mit Gebäude war zwangsweise verkauft worden. Ebenso hatten die Bodenheimers, wie auch sonst üblich, bei der Deportation keine Wertsachen mitnehmen können. 

Es war 1946 wohl nicht mehr allzu viel aus dem Vermögen der Bodenheimers vorhanden. Am 29.Januar 1947 schrieb die Überlebende Elsa Strauss an das Bürgermeisteramt Durbach:

„Gestatte mir heute, mich an das Bürgermeisteramt Durbach, meiner früheren und Eltern Heimat-Ort zu wenden. Wohl können die meisten Bürger sich an unsere Fam. Bodenheimer entsinnen, denn wir waren dort 3 Generationen ansässig. Die Eltern waren bekannt als arbeitsame und wohltuenden Menschen. Auch die Nachkommen hatten im gleichen Sinne weiter gearbeitet, bis das 3. Reich kam. Von dort an, wurden wir verfolgt, verachtet, und verspottet, denn das Judenproblem hat hauptsächlich den Vorgesetzten Nazie gefallen, sie fanden Freude daran. – Im Jahre 1938 drängten sie darauf, das Haus samt Grundstücken, unter dem eingetragenen Werte zu verkaufen. Wir erhielten 12000 M., davon mußten wir 6000 M. Judenabgabe hergeben. Es reichte nicht, die Verfolgung ging weiter, bis am 22. Oktober 1940 die Herren Gestapo erschien und in 40 Minuten mussten wir fertig sein. Was durften wir von all unserm Hab und Gut mitnehmen,- jedes 1 Koffer. So waren wir, alle Juden, Baden u. Pfalz, 3 Tage unterwegs, wo landeten wir, in einem Camp in Frankreich, und fremde Menschen hantierten in all unserm Eigentum. Wie hatten die Herren Nazie eine Freude, Durbach, Judenfrei zu sein. Es war hart für unsere alten Eltern, auch 1 Kind von 2 Jahren, musste schon dies ungerechte Los mit durchkämpfen mit vielen Entbehrungen. So verbrachten wir 3 Jahren bis – noch wie ein Blitzstrahl vom Himmel, die Kunde brachte, von den Bonzen, denn es ging mit der Ausrottung zu langsam, da nahmen sie Männer, Frauen, Greise und Kinder zum abtransportieren in das Ungewisse. Dabei war mein Mann, mein Bruder u. Schwägerin, wo sind leider die Lieben hingekommen ?“

Zwecks Nachforschung über ihre zurückgelassenen Wertsachen und den Hausrat legte Elsa Strauss eine ausführliche Liste bei. Die Gemeinde Durbach konnte Elsa Strauss wegen ihrer verlorenen Wertsachen und dem Hausrat nicht sehr behilflich sein und verwies diese an das Badische Landesamt für kontrolliertes Vermögen in Freiburg. Damit schließen auch die Akten über den weiteren Fortgang der Verhandlungen mit den Erben der Bodenheimers. 

 

In einem Bericht des Durbacher Vogteiamtes aus dem Jahre 1814 heißt es u.a. über die hiesigen 7 Judenfamilien:

  • „in voriger Zeit hatte die hiesige Judenschaft ihren Beerdigungsplatz auf der städtischen Gemarkung Offenburg, wovon sie jährlich an die Stadt-Kasse einen gewissen Zins entrichten mussten. Es wurde aber ihnen für die ….. die Beerdigungen dort untersagt, dagegen der hiesige Durbacher Heimburger Staab vor etwa 2 – 3 Jahren angediegen …. einen … Platz zu geben, den sie .. auf der Durbacher Heimburger Allmend erhielten und wofür sie jährlich der Heimburger Kaß ….Gulden entrichten müssen. 
  • Die Leichnahme werden nach 48 Stunden 6 Schue tief begraben. 
  • Die hiesige Judenschaft macht 3 Familien aus, nämlich die Bodenheimer, Neuburger und Wertheimer, bei denen sie auch bleiben und obgleich nach der vorjährigen…… vom 14.August 1813 statt ihrer hebräischen Vornamen Teutsche beigegeben wurden, so bleiben sie dem ohngeachtet bei ihren vorigen Vornamen.“
Familie Bodenheimer um 1925 v.l. Julius, Elsa, Hermann, Hilda, Sophie, Karl vorn sitzend die Eltern Rosa und Moritz
 

In Durbach bestand von 1808 bis 1898 eine israelitische Gemeinde. 

Der erste Plan, in welchem der Gottesacker der Juden eingezeichnet wurde, ist der Los-Plan der Gemeinde Durbach über die Nutzbürger-Lose auf der Allmend, gefertigt von Feldmesser Reichert im Jahre 1843. 

Erst im Jahre 1899 wurde der hiesige Begräbnisplatz durch die Israelitische Kultusgemeinde Offenburg von der Gemeinde Durbach käuflich erworben. (Fläche 4, 16 ar)

Die Unterhaltung und Pflege des jüdischen Friedhofes gab immer einmal wieder Anlass zur Kritik. So beschwerte sich Synagogenrat Kahn von Offenburg 1907 über den „verwahrlosten Zustand“ und dass der Friedhof von allen Seiten zugänglich sei, weil von dem ehemaligen Pflanzenhag nur noch kleine Reste vorhanden seien. Überdies seien eine Anzahl Grabsteine umgeworfen. Bereits 1904 habe man die Gemeinde um Reinigung und Einzäunung gebeten wobei bis dato nichts geschehen sei. 

Neben der Vernichtung der jüdischen Bevölkerung strebten die Nazis auch bald die Zerstörung der jüdischen Friedhöfe an um möglichst viele Spuren und Erinnerungen zu beseitigen. Am 4. Juni 1941 erging von Landrat Dr. Vierneisel ein Schreiben an die Gemeinden des Kreises, wonach alle jüdischen Friedhöfe mit Lage, Größe und auch mit der noch vorhandenen jüdischen Bevölkerung anzugeben waren. Das Bürgermeisteramt Durbach berichtete, dass eine Offenhaltung des jüdischen Friedhofes nicht mehr notwendig sei, weil auch keine Juden mehr hier wohnten und überdies die letzte Beerdigung 1917 stattgefunden habe. Der Badische Innenminister in Karlsruhe teilte den Landräten am 1.07.1942 mit, dass aufgrund Erlass der Geheimen Staatspolizei vom 10.06.1942 grundsätzlich ein Erwerb jüdischer Friedhöfe durch Gemeinden nur durch Kauf gegen ein angemessenes Entgelt in Betracht kommt. In den Fällen, in denen die Abräumungs- und Instandsetzungskosten den Grundstückwert übersteigen, hätten die Gemeinden keinen Kaufpreis zu zahlen. Auf diesen Erlass stützte sich auch die Gemeinde Durbach. Der Bürgermeister teilte dem Landrat mit, dass man nicht gewillt sei, den Judenfriedhof käuflich zu erwerben, weil die Instandsetzungs- und Abräumungskosten den Grundstückswert überstiegen. Trotzdem strebte man eine notarielle Übereignung an, wobei man lediglich gewillt war, die geringen Vertragskosten zu bezahlen. Die Bezirksstelle Südwestdeutschland der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland schrieb hierauf am 19.10.1942, dass eine Übertragung ohne Entschädigung nicht erfolgen könne. Sie verwies darauf, dass im Erlass des Innenministers vom 1.07.1942 ein Preis von 0,10 Mark je qm festgesetzt wurde und dass in diesem Preis die angeführten Abräumungs- und Instandsetzungskosten bereits berücksichtigt seien. Das Schreiben war unterzeichnet mit „ Karl Israel Eisemann, Jude, Kennkarte A 00707 Karlsruhe.“

In einem Ratsprotokoll vom 23.5.1944 wird festgestellt:

„Durch das Finanzamt Offenburg ist der Gemeinde der Ankauf des Judenfriedhofs auf der Alm angeboten worden. Als Kaufpreis sind dem Finanzamt als Verwalter des jüdischen Vermögens 40 RPf pro qm anzubieten. 

Aufgrund des § 5 der zehnten Verordnung zum Reichsbürgergesetz wurde das Eigentum 1942 entzogen und die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Berlin Charlottenburg als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

3 Durbacher Bürger waren es, denen dieser Begräbnisplatz mehr oder weniger als „Fundstätte für Pflaster- und Mauersteine diente. So wurden die Grabdenkmäler in verschiedene private Höfe abtransportiert und zweckentfremdet. 

Nach einem um 1890 gezeichneten Plan und einer Auflistung waren zumindest 31 Grabdenkmäler vorhanden. Die jetzt noch vorhandenen 17 Grabsteine sind leider nicht nur durch die Witterungseinflüsse, sondern auch als Folge der Aktion in den 40er Jahren des letzten Jahrhunderts beschädigt worden.

Der Oberrat der Israeliten Badens schrieb am 26.11.1945 an den Landrat in Offenburg: „Unsere erste und heiligste Pflicht ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die von den Nazis in teuflischer, gottloser Weise zerstörten Friedhöfe der Israeliten wieder in Ordnung gebracht werden. Ich halte es für angebracht, dass diese Arbeit von ehemaligen Mitgliedern der NSDAP geleistet wird, die, sei es mit Wort oder Tat, an diesen schandhaften Verbrechen schuld sind.“

Der Durbacher Gemeinderat reagierte hierauf bereits am 20.12.1945 und beschloss: „Der zerstörte Friedhof wird auf Kosten der an der Zerstörung Beteiligten instandgesetzt.“ Die beteiligten Frevler wurden bereits vorab schriftlich aufgefordert, den Friedhof auf ihre Kosten innerhalb 14 Tagen in Stand zu setzen.  „Die Grabsteine sind zu sammeln und so aufzurichten, dass die Inschriften vorn nach der aufgehenden Sonne zeigen, die Gräber einzuzäunen, die Wege herzustellen wie vorher, und eine ordnungsmäßige Gesamteinzäumung des Friedhofes mit verschließbarer Türe herzustellen.

Gemarkungskarte 1858 mit Einzeichnung des Israel. Friedhofs an der Gemarkungsgrenze zwischen Durbach Allmend und Ebersweier

In einer gesonderten Sitzung vom 1.5.1946 urden 3 an der Zerstörung während des Krieges beteiligten Bürger wiederum von Bürgermeister und Gemeinderat in die Pflicht genommen und unter Bezugnahme auf das Schreiben des Oberrats nochmals persönlich an die Instandsetzung erinnert. Am 13. Mai meldete der Bürgermeister schließlich den Vollzug der Instandsetzung an das Landratsamt. Auf Grund eines vor dem Landgericht Offenburg am 23. Februar 1949 geschlossenen Vergleichs wurde das Grundbuch im Jahre 1949 wieder berichtigt und die Israelitische Landesgemeinde Südbadens mit dem Sitz in Freiburg als Eigentümer eingetragen. Aufgrund Fusionsvertrag der Nord- und Südbadischen jüdischen Religionsgemeinschaften ist seit 1.4.1953 der Oberrat der Israeliten Badens mit dem Sitz in Karlsruhe Eigentümer. Mit dieser Mit dieser Fusion wurde die Einheit der Israeliten im Gebiet des ehemaligen Großherzogtums Baden wieder hergestellt. Am 26.06.1953 behandelte der Gemeinderat wiederum die Instandsetzung. Es wird festgestellt:

„Der jüdische Friedhof wurde nach dem Umsturz im Jahre 1945 auf ausdrücklichen Antrag der Gemeinde eingezäunt und instandgesetzt. Die Gemeinde Durbach war vor dem Jahre 1933 nicht unterhaltspflichtig und hat auch heute keinerlei Verpflichtungen für die Unterhaltung. Der Antrag des Oberrat der Israeliten Badens in Karlsruhe vom 28.05.1953 wird vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt .“

Ebenso wurde in einer Sitzung des Gemeinderats vom 16.10.1953 eine weitere Instandsetzung des jüdischen Friedhofs abgelehnt. 

Auch 1964 befasste sich der Gemeinderat nochmals mit einer Maßnahme am Judenfriedhof. Die Gemeinde war jetzt für die Betreuung zuständig, wobei der Gemeinde für die Pflege eine Entschädigung gezahlt wird. 1964 war man der Meinung, dass die Betreuung in bisheriger Weise beibehalten werden solle. Eine Umgestaltung nach dem Vorschlag der Beratungsstelle durch Planierung und Belegung mit Dachpappe wurde zum Glück nicht befürwortet.

Das Haus des Juden-Jakob in der Talstraße

Die Grabdenkmäler auf dem Durbacher Juden- Friedhof sind der jüdischen Sitte nach alle nach Osten ausgerichtet. 

Der Juden-Jakob (Wertheimer) war der letzte Jude, der auf dem Durbacher Judenfriedhof im Jahr 1917 begraben wurde. Er wohnte im ehemaligen Anwesen (Maler-Willmann) zwischen Kaufhaus Benetz und heutigem Gasthaus „Sandrose“ und betrieb dort einen kleinen Laden. Sein Grabstein ist leider nicht mehr vorhanden. 

Die Durbacher  Juden waren über viele Jahrzehnte hinweg in der Gemeinde nicht nur als Bürger integriert,  sondern im Gemeindegeschehen auch hervorragend engagiert.

Die Durbacher  Juden waren über viele Jahrzehnte hinweg in der Gemeinde nicht nur als Bürger integriert,  sondern im Gemeindegeschehen auch hervorragend engagiert.

Leopold Wertheimer starb nach einer Mitteilung des Großherz. Badischen Militär-Hospitals in Durlach  am 1. September 1842 als Soldat der 1. Füßilirkomp. des. Inf.Reg.  im Alter von 21 Jahren 7 Monaten und 18 Tagen  an einer Ruhrerkrankung

Auch finden wir unter den Teilnehmern des Krieges 1870/71 Simon Bodenheimer aufgeführt..

Julius Bodenheimer
Karl Bodenheimer

Auch im 1. Weltkrieg musste Julius Bodenheimer bereits am 5.August 1914 nach Mülhausen einrücken und tat als Infanterist seine Pflicht fürs Vaterland. Am 10.12.1918 kehrte er in die Heimat zurück. Zuvor war er schon von 1912 bis 1914 aktiv beim Infanterieregiment 112 in Mülhausen. Er erhielt als Auszeichnung  das „Eiserne Kreuz II. Kl. und die bad. Verdienst-Medaille sowie das Verwundeten –Abzeichen.

Ebenso wurde Karl Bodenheimer am 1.6.1918 nach Karlsruhe eingezogen, von wo er am 14.2.1919 wieder zurückkehrte. 

Julius Bodenheimer war vom Gründungsjahr 1928 bis 1933  Geschäftsführer der Durbacher Winzer-genossenschaft. 

Moritz Bodenheimer war lange Jahre Dirigent der Durbacher Musikkapelle.

Karl und Hermann Bodenheimer wanderten 1937, wohl in Vorahnung der schlimmen Zeit, nach Amerika aus.

 

Die Frau des „Judenbecks“, Rosa Bodenheimer, war im Jahr 1914 zusammen mit der alten Frau Baron von Neveu auch Mitbegründerin des Durbacher Kindergartens und Frauenvereins. Einige Jahre war sie auch 2. Vorsitzende. Obwohl sie Jüdin war, setzte sie sich für diese rein katholische Einrichtung ein. 

Im hinteren Teil der Bäckerei, direkt neben dem Fußpfad zu dem am Berghang liegenden Anwesen Krämer, war ein kleines Zimmer, in dem der Judenbeck mit seiner Familie seinen wöchentlichen Gottesdienst hielt. Hauptsächlich an den jüdischen Festtagen wurde dort gefeiert. 

Bei der sogenannten „Reichskristallnacht“ waren auch in Durbach einige fanatische Nazis, die Randale machen wollten. Sie wurden jedoch vom damaligen Bürgermeister „gebremst“ und so geschah in dieser Nacht in Durbach Gott sei dank nichts. 

Die Geburts,- Heirats- und Sterbeeinträge der Durbacher Judenschaft erfolgten, bis zur Einführung der zivilrechtlichen Standesämter bei der Gemeinde im Jahre 1870, beim katholischen Pfarramt.

So finden wir im Geburts-Buch der Juden am 19.November 1815 „Sara“, als uneheliche Tochter der Johanna Wertheimer, eheliche Tochter des verstorbenen Löw Wertheimer, Schutzjude im Hilsbach, und der Magdalena Weil(in). Zeugen sind Samuel und Meyer Wertheimer, Brüder und Schutzjuden im Hilsbach. Das Kind wird von den Eheleuten Samuel Wertheimer und Gloria geb. Weil „angewunschen“ (angenommen), was auch vom Oberamt bestätigt wurde.

Die letzte jüdische Geburt finden wir mit Alfred Bodenheimer am 01.02.1923. Er lebte später in Haifa, Israel, und starb bei einem Deutschlandbesuch in München am 29. Juni 1997.

Im Ehe-Buch der Juden finden wir als ersten Eintrag am 10.05.1815.

Nachmittags 1 Uhr sind, nach Angabe Israels Bodenheimer, hiesiger Judenvorstand, nachdem zuvor 2 Aufgebothe im jüdischen Betthaus geschehen, und über den 2ten Verwandtschaftsglied von weltlicher Obrigkeit dispensiert worden, ehelich nach jüdischem Gebrauch copuliert worden. Emanuel Bodenheimer 32 J. alt, des Hirschel Bodenheimer und Jakobäa Levi hiesigen Schutzjuden ehelicher Sohn, und Hanna Bodenheimer 22 J. alt, des Jakob Bodenheimer und Bäsle (Babett) Lazarus hiesigen Schutzjuden eheliche Tochter. Zeugen sind Joseph Neuburger 48 J. und Samuel Wertheimer 32 J. beide Schutzjuden von Durbach.

Die letzte rein jüdische Eheschließung fand am 26. Mai 1930 zwischen dem Kaufmann Alfred Guggenheim aus Tiengen und der Hilda Bodenheimer statt. 

Im Sterb-Buch der Juden ist am 04. April 1816 als erster Eintrag verzeichnet:

Bäsle Lazarus, 64 Jahre alt, Ehefrau des Jakob Bodenheimers. ( Mutter der obigen Sara B.)

Am 15.01.1937 verstarb das Kind Martha Susanna Strauß mit 3 ½ Jahren.

Die Staatsangehörigen, israelitischer Religion, wurden nach dem 6. Constitutionsedikt vom 4.6.1808 zu Staatsbürgern erklärt. Die Verfassungsurkunde von 1818 stellte die staatsbürgerlichen Rechte aller Badener hervor. Trotzdem war den Juden damals noch für lange Jahre z.B. der Zugang zu Wahlämtern verwehrt. 

Es wurde auch vorgeschrieben, dass für den Antritt eines Gemeinde- oder Bürgerrechts von Seite eines Israeliten, dessen Befähigung zu einem auch für Christen bestehenden Nahrungszweig (Gewerbe oder Beruf) erforderlich sei. Untersagt war den Juden der sogenannte Nothandel, als Makler, Hausierhandel und Trödelhandel. 

Die Durbacher Juden waren vielfach Bäcker, Metzger oder auch Kaufmänner. 

Bereits in der Gemeinde-Rechnung von 1849 finden wir den Bäcker Bodenheimer, der für die Lieferung von Brod und für Backenlohn zur Versorgung der in Durbach liegenden Bürgerwehren von Windschläg, Urloffen, Bohlsbach und Griesheim 23 Gulden und 4 Kreuzer erhielt. Im Dezember desselben Jahres wurde er für den Transport einer Kuh an das kön. preusische Verpflegungs-Magazin in Offenburg mit 2 fl. entlohnt. Heinrich Bodenheimer übte offensichtlich zunächst den von ihm erlernten Beruf des Metzgermeisters aus, bis er 1849 ins Bäckerhandwerk wechselte.

Heinrich Bodenheimer hatte mit Vertrag vom 10.07.1848 das ehemals von Förster Schall erbaute Anwesen in der Talstraße von den wegen der 1848er Revolution geflüchteten Wund- und Hebarztes Lorenz Ehrhardt und dessen Ehefrau Sophie geb. Jlg erworben. Heinrich Bodenheimer war Metzgermeister, weshalb er wohl zunächst auch ein Schlachthaus einrichtete. Der Grundstücksbeschrieb lautete beim Kauf wie folgt: „ Eine zweistöckige Behausung mit Keller, Scheuer, Stallung, Wasch- und Brennhaus und geschlossenem Hof, mitten im Thale dahier, eins. Karl Vollmer, ands. Xaver Bachroth, vornen die Thalstraße.“ Gleichzeitig erwarb er noch 60 Ruthen Garten auf der Langmatt zu einem Gesamt-Kaufpreis von Zweitausendfünfhundert Gulden. Ein Teil des Kaufpreises musste er dabei noch an des Oberförster Schalls Erben zahlen.  An den Erbauer des Hauses, Oberförster Schall, erinnert heute noch der Hirsch am Kellerbogen. Die Nachfahren von Schall wanderten bereits um 1860 nach Amerika aus und führen den Hirsch jetzt als Markenzeichen bei einem bekannten Bier. Auch nach Einrichtung einer Bäckerei in dem erworbenen Haus übten die Bodenheimers nach wie vor in einer neu erbauten „Metzig“ das Metzgerhandwerk aus. Für die Durbacher Juden wurde das Vieh geschächtet, gleichzeitig aber auch an die übrige Durbacher Bevölkerung Fleisch verkauft. Heinrich Bodenheimer heiratete am 05.November 1842 die aus Bodersweier stammende Barbara Wertheimer in der Durbacher Synagoge. Die Hochzeit wurde vom Bezirks-Rabbiner K. Roos besiegelt. Ein ausführlicher Ehevertrag, beurkundet vor dem Großherzoglichen Bezirksamt der Regierung des Mittel-Rhein-Kreises in Offenburg am 25. Juni 1847 regelte die Verhältnisse der Eheleute:

1.                   Das bei der einstigen Eheauflösung vorhandene Vermögen wird nach der Regel der neuen Gütergemeinschaft getheilt.

2.                   Die Braut bringt an Baarschaft und Fahrnissengegenständen den Betrag mit 1106 Fl. zur Ehe bei; wovon die Summe von 1000 Fl.
                      verliegenschaftet, das heißt von der Gemeinschaft ausgeschlossen, der Rest von 106 Fl. aber in die Gemeinschaft fließen muss.

3.                   Der Bräutigam empfängt von seinen Eltern folgende Liegenschaften zu Eigenthum und Genuss, als: Ein halbes Haus mit Hof, Stall, Keller und Metzig im Thal zu Durbach liegend, neben Georg Schily und Xaver Brandstetter, um den Aufschlag von fünfhundert Gulden, woraufhin der Bräutigam die Summe von 75 Fl. Schulden zu übernehmen hat bei dem Heiligen-Fond Durbach; den Rest aber mit 425 Fl. hat er seinen Eltern zu bezahlen; das ganze aber vom Tag der Ehe an mit 5 % um 100 Fl. zu verzinsen. Der Bräutigam hat das Haus mit Zugehörde dankbar angenommen.

4.                   Wenn die Braut die zuletzt lebende Ehegatte ist, so hat sie das Recht, das in § 3 genannte , dem Bräutigam von seinen Eltern gegebene Haus mit Zugehörde und dem Anschlag von fünfhundert Gulden zu Eigenthum zu übernehmen, es mögen aus der zu schließenden Ehe der Brautleute Kinder vorhanden sein oder nicht.

Wird die noch zu schließende Ehe der Braut- u. künftigen Eheleute Kinderlos getrennt, dann erbt der zuletzt lebende Ehegatte vom Nachlass des zuerst gestorbenen die Summe von vierhundert Gulden zu Eigenthum und Genuss und hat den Rest gegen Cautionsleistung noch Lebenslänglich unentgeltlich zu genießen.

 

Bei dem von Heinrich Bodenheimer in die Ehe so mitgebrachte Haus handelte es sich um das heutige Anwesen Tal Nr. 9. (hinter dem ehem. Gasthaus „zur Sonne“) Die zweite Hälfte dieses Hauses wurde laut Ehevertrag zwischen Emanuel Bodenheimer und seiner Braut Johanna Bodenheimer (Schwester von Heinrich Bodenheimer) am 03.01.1852 an Johanna Bodenheimer übergeben.

Eine Nachbarin des Judenbecks erzählt:

Als die Bodenheimers 1939 gezwungener Maßen die Bäckerei, bzw. den ganzen Besitz verkaufen mussten, war die Bäckerei über längere Zeit stillgelegt. Trotzdem buck der Bodenheimer noch ein wenig, wobei die Nachbarschaft und einige wenige Kunden aber nur noch insgeheim Brot holen konnten.  Die Bodenheimer Rosa zeigte einer Nachbarin einmal ein Buch, in dem die ganzen Rückstände von Brotkunden aufgelistet waren. Einige „angesehene Bürger“ waren in dieser Liste ebenfalls mit größeren Rückständen verzeichnet. „Siehsch, des kon’ i’ alles vergesse, – von dem krieg i’ nix me“ het d’ Rosa gmeind.“

Trotz mancher „Ungleichheit“  mussten die Israeliten die übrigen Staatsbürger-Pflichten wie u.a. den Kriegsdienst mittragen. Auch nach der 1848. Revolution gab es immer wieder ein Hin und Her bezüglich der Gleichberechtigung. So wurde von der Regierung im Jahre 1862 die Emanzipation der Juden angestrebt. Hiergegen wandten sich wie auch in vielen anderen Gemeinden die Durbacher Bürger. 

Mit einem Brief an die Hohe zweite Kammer der Stände-Versammlung Karlsruhe wehrte man sich gegen die Gleichstellung der Juden im Hinblick auf die Bürgerrechte. 

„In der Gemeinde Durbach sind gegenwärtig 51 Juden, welche aus 10 Familien bestehen. Der weit größere Theil derselben ist notorisch arm.

Durch die Gleichstellung der Juden würden dieselben sich nicht nur, über kurz oder lang, in das Eigenthum der Gemeinde theilen, sondern die Gemeindebürger erhielten mit denselben eine bedeutende Last, nämlich diese arme Juden aus Gemeindemitteln unterstützen zu müssen. 

Darin erblicken die Bürger der Gemeinde Durbachs eine Ungerechtigkeit und eine Verletzung an ihrem Eigenthum und darum haben sich die Gemüther der hiesigen Bewohner in große Bewegung gesetzt.

Unsere Voreltern haben die Juden nur als Fremdlinge aufgenommen, denselben Schutz und Eigenthum gestattet, niemals aber ging die Humanität auch so weit, das Eigenthum mit ihnen zu theilen, auch ist nirgends im Lande ein praktisches Bedürfnis vorhanden, welches die Emanzipation als nöthig erscheinen läßt, viel mehr war man mit den bisherigen Zuständen zufrieden.

Wenn nun nicht aus Gründen der Rechts oder praktischem Bedürfnis, sondern blos nach theoretischen Consequenzen, nach der Lehre der Humanität und des modernen Staats die Gleichstellung der Juden verlangt wird, so möge denjenigen Gemeinden, welche diese Gleichstellung der Juden verlangen, gestattet werden, Juden bürgerlich aufzunehmen und ihr Eigenthum mit ihnen zu theilen; niemals aber durch Gesetz die übrigen Gemeinden welche die Emanzipation nicht verlangen hiezu zu verpflichten.

Aus diesen Gründen ergeht daher die Bitte an eine hohe zweite Kammer der Ständeversammlung, die Emanzipation der Juden nicht genehmigen zu wollen.

In den äußerst schwierigen Jahren zwischen der 1848er Revolution bis um ca 1865 war man in Durbach sehr darauf bedacht, neue Einnahmequellen für die Bevölkerung zu erschließen. Industrie war keine vorhanden und das ehemals relativ einträgliche alte Erzbergwerk war bereits 1791 stillgelegt worden. Zur Verbesserung der Situation begann man deshalb bereits Anfang 1800, verschiedene Bereiche des ehemals großen Genossenschaftswaldes „Hardtwald“ auszustocken und den Bürgern in kleinen Losen zur Bewirtschaftung zuzuteilen. In seinem Buch über den badischen Rebort Durbach in seiner wirtschaftlichen Entwicklung von 1911, schreibt Dr. Eugen Weiß: „ Die 56 Morgen große Fläche sollte ausgestockt, in so viele Lose geteilt, als Bürger vorhanden, und diesen zur Herrichtung und Anpflanzung durch eigene Arbeit überlassen werden. Da der Hauptzweck der Rebanlage aber darin gesehen wurde, dass die ärmere Bürgerklasse in pekuniärer Hinsicht (Geld-Vorteil) gehoben werden solle, so sollte nach der Absicht des Verwaltungsrats keine Verteilung zu Eigentum stattfinden, damit nicht wieder die ärmeren Bürger wegen der mit der Anlage verbundenen großen Kosten den Boden um geringen Preis abträgen.“ Neben weiteren Ausführungen heißt es: Die über die Benützung und Verteilung der Rebanlage im Hardtwald (Blaugelrain) beschlossenen und von der Großh. Regierung des Mittelrheinkreises am 17. März 1863 genehmigten Statuten bestimmten deshalb, dass das dem einzelnen Bürger zugefallene Los ihm und seinen Nachkommen, wenn solche das Bürgerrecht haben, zu immerwährender Benützung bleibt, dass der Bürgerwitwe die lebenslängliche Nutznießung zusteht und bei deren Wiederverheiratung an einen in Durbach-Heimburg wohnenden Bürger das Los auf ihn übergeht. Bei Erbfolge oder Vermögensübergabe erhält der Vorheilsberechtigte das Los (das Statut rechnet nur mit der Erbfolge nach Art des Anerbenrechts); ermangelt er noch der Bürgereigenschaft, so übt bis zu seiner Erlangung die Ortskasse den Genuß aus. 

Wenn man nun die allgemein schwierige Situation der Durbacher Bevölkerung in der Zeit um 1860 betrachtet, was auch durch die immerhin 33 Auswanderungen in der Zeit von ca 1840 bis 1871 untermauert wird, so mag man erkennen, weshalb die Durbacher so sehr darauf achteten, dass von diesem nur ihnen zustehenden Recht und Vorteil als „Nutzbürger“ nichts geschmälert wurde. Mit enormem persönlichem Aufwand hatten die Durbacher gerade begonnen, den steilen und steinigen Plauelrain als Rebgelände anzulegen. Das Ergebnis dieser Arbeit wollte man in keinem Fall mit nach ihrer Meinung „Nichtberechtigten“, zu denen auch die Juden gehörten, teilen.                                                     

In der Petition von 1862 haben neben dem Bürgermeister Nepomuk Reichert die Gemeinderäte Geiler, Vollmer, Nassall sowie weitere 244 Bürger aus den Stäben „Heimburg, „Bottenau“, „Illental“ und „Gebirg“ unterschrieben. (In einer ersten Zusammenstellung der Nutzbürger von 1888 sind angeführt: 

329 Bürger, 44 Abwesende und 46 Witwen).

Der Ausschnitt aus dem Gemarkungsatlas von 1860 zeigt die Situation zwischen Kirche, dem ehem. Schloss Grohl und dem noch nicht geregelten „Durbach“. Das Anwesen auf Flst.Nr.138 brannte 1880 ab und wurde dann direkt an der Straße wieder neu errichtet. Auf Flst.Nr.137stand die Synagoge.

Offensichtlich kamen die Durbacher Bürger mit ihrer Petition an die Ständeversammlung nicht durch, denn bereits am 18.5.1863 wurde Hermann Bodenheimer in das Bürgerbuch eingeschrieben. Wegen der damals wie heute langen Wartefrist für die Zuteilung eines Rebloses konnte er erst zum 1.1.1872 in den Genuss des Rebloses kommen. 1871 wurden auch Wertheimer Leopold, Bodenheimer Heinrich, Jakob und Josef, sowie Wertheimer Ferdinand und Leopold eingetragen. Weiter finden wir Bodenheimer Moritz, dann Bodenheimer Hermann, Desiderius und Israel. Damit hören bereits 1888 Einträge über Juden im Bürgerbuch auf. Dabei ist festzustellen, dass die jüdische Bevölkerung in Durbach bis zur Jahrhundertwende mehr und mehr abnahm und in den 20er Jahren des letzten  Jahrhunderts lediglich noch 2 Familien ansässig waren.
Joseph Neuburger am Grol verkaufte am 27.2.1807 am Grol ein Wohnhaus an Förster Schall. Dabei behielt er sich das Recht vor, bis 15. Juli im Haus zu bleiben und auch den gewöhnlichen Gottesdienst in dem dazu geordneten Zimmer zu verrichten bis Ostern vorbei ist.

Offensichtlich hatte Neuburger ein neues Haus errichtet, denn nach einem Eintrag im Pfandbuch vom 29.Januar 1808 erhält Joseph Neuburger und seine Ehefrau Hain Wertheimer vom „Creditor Heilige Heinrich“ ein Kapital von 100 Gulden, das erstmals zum 7. März 1808 mit 5 % zinsfällig war. Als Unterpfand diente dabei  eine neue Behausung samt dem Platz am Durbach – mit Ausnahme der Synagog -. Für die Bewertung des Pfandobjekts wurde festgestellt: Das Haus ohne Synagog steht mit 200 Gulden in der Brandaßecuration.

Ab 27.2.1815 ist die Durbacher Judenschaft, bzw. später die Israelitische Kultusgemeinde Offenburg als Eigentümer der Synagoge vermerkt (Flst.Nr.137, Grol).

Die „Synagoge“ der Durbacher Juden bestand aus einem einfachen Betsaal im Obergeschoss des Anbaues auf Flst.Nr.137. 

Bis zum Jahre 1900 befand sich die Durbacher Synagoge in diesem Anwesen im Obergeschoss links. 

Es war der Betsaal und Judenschule. Das Bild zeigt die späteren Eigentümer, Fam. Karl Micelli um 1930 nach erfolgtem Umbau des Hauses.

Sonstige Hinweise und Unterlagen über Juden 

Jahr 1799              Rechnungsbeilagen der Gemeinde Durbach                                Für 12 Ellen ulmer Leinwand so zum Lasten der Gemeind verwendet worden, erhielt der Schuz Jud Neuburger 6 Gulden ( Verwendung für die zwischen dem 13ten bis 17. Mai 1799 anwesenden 2 französischen Sauve Garden auf der Ackermatte)     

25.07.1849             Dem Josef Wertheimer u. Augustin Eckenfels dahier wegen Einlieferung eines Stieres 1 fl. 36  (Stier wurde nach Offenburg gebracht fürs Militär)    

10.07.1788             Grundbucheintrag Nr.47: Samuel Wertheimer erwirbt von der Anton Huberischen Witwe (derzeit Mathis Männlische Ehefrau) Anna Maria Greslerin  ein Stücklein Platz im Hilsbach gelegen von 10 Schuhe breit

Bau der Synagoge vermutlich 1807/1808 – zweigeschossig 
Auf dem Eigentum des Joseph Neuburger 

27.02.1807 Grundbucheintrag Nr.311 S.185 Verkäufer: Joseph Neuburger und Ehefrau Hain Wertheimer Käufer:      Johannes Borho, Bürger und herrschaftlicher Kiefer aufm Stauffenberg und seine Ehefrau Emerenz Kruy “Ein einstöckige Behausung samt dem dazugehörigen Plaz und Garten es. das Hespengründer Bächle, as. Heinrich Kiefer, vornen die Stras, hinten der Bach, gibt jährlich in Heinrich Kiefers Vorträgerin 29 xer von Bulachischen Bodenzins, sonsten frei und eigen vor und um 490 Gulden

21.08.1810           Grundbuch Bd. I Nr.377 S.234b Verkäufer: Joseph Neuburger Eheleute Käufer:   Johannes Borho Eheleute Eine Behausung samt der daran gebauten Synagoch und dem dazugehörigen Garten und Hausplaz im Durbach es. Das KrollBächle as. Heinrich Kiefer, vornen die Thalstraß, hinten der Bach, gibt jährl. 29xer Bulachischen Bodenzins,  übrigens frei und eigen vor und um 800 Gulden unter nachstehenden Bedingnissen 
1. übernehmen Käufere von diesem Kaufschilling zu entrichten der Durbacher Judenschaft   300 Gulden
        dem Durbacher Heiligen          116 Gulden
        der Handelsmännin Götz           86 Gulden
        der Judenschaft ferner              56 G. 28 x
        dem Stabsvogt Danner              10 G. 15 x
        der Gemeinde Durbach                3 Gulden
        dem Heimburger Stab                 2 Gulden
        Georg Huber am Bächlesberg   11 Gulden
        Israel Bodenheimer                   68 Gulden
        Schuzgeld auf Stauffenberg      17 G. 26 x
        Dem Käufer selbsten                   8 G.   6 x
                Summa                             678 G. 15 x
        So dann denen Verkäuferen den Rest annoch baar mit 121 G 45 xer 
2. wurde bei diesem Kauf bedungen, daß der Verkäufere diese Behausung zu bewohnen und den Garten mit ausschluß der Bäume um den jährl. Zins von 15 G. zu benuzen haben sollen, so lang er Schloßkiefer bei Leben und in dermaligen Dienst ist, und seine Frau oder einer seiner Söhne selbes zu bewohnen nicht nötig hat. … usw.

02.06.1814           Grundbucheintrag   Bd.I H. S.287b Verkäufer: Johannes Borho, Herrschaftl. Kiefer aufem Stauffenberg und seine Ehefrau Emerentia Krin Käufer: Joseph Neuburger Schuzjud im Durbach und seine Ehefrau Hain Wertheimer mit ihrem Beistand Löw Wertheimer auch Schuzjud im Durbach “Ein einstöckige Behausung samt der 2stöckigen Synachog, Plaz und Garten am Durbach es. das Krollbächel und Löw Wertheimer, as. Heinrich Kiefer, vornen die Thalstraß, hinten der Bach gibt jährlich 29 xer von Bulachischen Bodenzins, sonsten frei und eigen vor und um 833 Gulden 20 xer  unter nachstehenden Bedingnissen: 
1.                   von dem Kaufschilling auf zukünftige Martini 433 G. 20 xer baar in klingender Münze zu entrichten, die übrige aufem Haus und Synachog haftende Kapitalien von gedachter Zeit an zu verzinsen und von denen Creditoren zu übernehmen . 
2.                    usw.

27.10.1815           Grundbucheintrag Band I S. 310 Nr.466 Joseph Lauinger  und Ehefr. Theresia Schirrmann verkauft an die „Durbacher Judenschaft“ – „die auf einem Theil der Lauingerschen Behausung befindliche Juden-Synachog es. Heinrich Kiefer, sonsten überall Verkäufere als freies Eigenthum vor und um 234 Gulden unter nachstehenden Bedingnissen 1.                   müssen die Käufere nebst dem Kaufschilling den gewöhnlichen Accis wie auch die auf der Synachog haftende jährlichen Beschweerden entrichten, und 
2.                   besagte Synachog als ihr Eigenthum in Dach und Fach gehörig unterhalten, sodann 
3.                    behalten sich Verkäufere bevor, daß, wann sie Heut oder Morgen auf ihre dermalige einstöckige Wohnung noch einen Stock bauen und errichten wollen, ganz und gar keine Rücksicht auf den vorhandenen Kreuzstock des vorderen Gebel der Synachog zu nehmen , ohngeachtet es in ihrem den 11. Obr geschehenen Kaufcontract der Behausung vorbehalten war, besagten Kreuzstock nicht zu verbauen.“ 

11.01.1900                 Grundbucheintrag Nr.123 Josef Bergheimer, Handelsmann in Offenburg, Namens und in Vertretung der  Israelitischen Kultusgemeinde Offenburg verkauft unterm 1. Januar 1900 an Franz Xaver Männle, Sattler von Durbach von Lagerbuch Nr.137    2 ar 92 qm Hofreithe im Gewann Thal-Grol mit daraufstehendem einstöckigem Wohnhaus mit Balkenkeller und Stall, dem der Verkäuferin gehörenden oberen Stock dem sogenannten Betsaal es Nr.136 as Nr.136a, Kauf lt. Grundbuch Bd. I S.310 Nr.466  für 200 Mark

Jüdische Feste (1996)

Purium (Losfest)                                                                          05. März
Pessach –             Anfang (Fest des ungesäuerten Brotes)        04.04.
                               Ende                                                               11.04.
Gedenktag des Holocaust                                                             16.04.
Jom Ha’azma’ut (Unabhängigkeitstag Israels)                          24.04.
Schawuot (Wochenfest)                                                              24./25.05.
Tischa b’Aw                                                                                  25.07. 
Rosch Haschana (Neujahr 5757)                                                14./15.09.
Jom Kippur (Versöhnungstag)                                                    23.09.
Sukkot (Laubhüttenfest)                                                             28./29.09.
Schemini Azeret (Schlußfest)                                                      05.10.
Simchat Tora (Fest der Gesetzesfreude)                                    06.10.
Chanuka (Weihefest)                                                                   6.-13.12.

Kopfbedeckung beim Betreten des Friedhofes  (zumindest für Israeliten)

Übersetzung der Grabsteine erfolgte durch „Hochschule für Jüdische Studien, Heidelberg, Friedrichstraße  1   

In einer vermutlich vom ehem. Pfarrer Karl Lehn zusammengestellten Todesliste sind 52 Sterbefälle jüdischer Einwohner aufgelistet. Neben dem Sterbejahr/Datum ist  auch das jeweilige Alter und Angehörige bzw. Eltern oder Frau/Mann angegeben.  Neben den Namen stehen teilweise auch die Nr. der Grabsteine wie sie sich damals auf dem Judenfriedhof fanden. 
Leider sind die wohl ältesten Grabsteine und auch der Stein von Jakob Wertheimer + 1917  bei den heutigen Steinen nicht mehr vorhanden.   

Im Gemeindearchiv sind noch die Registrierungskarten folgender Personen vorhanden:   
Bodenheimer Rosa Sara geb. Bloch, geb. am 22.10.1862 in Schmieheim Krs. Lahr, verheiratet mit Moritz Israel Bodenheimer geb. am 30.04.1856 in Durbach  (Datum Karte: 5.9.1940) Bezeichnung „Ju“   
Strauß geb. Bodenheimer, Elsa, (Sara), geb. am 27.05.1896 in Durbach, Hausfrau, verheiratet mit Albert Strauß, Bäcker, geb. am 29.6.1895 in Billigheim Krs. Mosbach (Datum Karte: 17.8.1939) Bezeichnung „Volljude”
Strauß, Bela Sara, geb. am 09.10.1938 in Offenburg, wohnhaft bei den Eltern, Tal 223, II. Stock, (Datum Karte: 5.9.1940, Bezeichnung „J.“   

Vogtei Durbach – Beantwortung über 

Die in den hiesigen Jüdichen Verhältnissen ……. ….. großherzoglichen Amts Appenweier vorgeschriebenen Fragen Und zwar: 
1)            Die hiesige in eigentlichen 7 Haushaltungen bestehende Judenschaft hat keine andere kirchliche Verfassung als daß sie in der Joseph Neubergerischen ,,…….    Behausung eine  …… Behältnis haben, den sie ohne Schule  ….   ……  …. …. Sabat und ihren anderen  Festtagen zusammenkommen und ihr Gebett verrichten. Dieses Haus samt  Schul kaufte Neuburger mit der Verbindlichkeit, daß wenn der Kaufschilling bis künftigen Weihnachten  1814 nicht bezahlt , Hauß und Schul wieder an Verkäufer eigenthümlich übergehet.   
2)            In voriger Zeit hatte die Judenschaft ihren Beerdigungs Platz auf der städtischen Ge-markung Offenburg, wovon sie jährlich an die Stadt Kaße einen gewissen Zins entrichten mußten. Es wurde aber ihnen für die Folge die Beerdigung dort untersagt, dagegen der hiesige Durbacher Heimburger Staab vor etwa 2 – 3 Jahren angedungen, ihnen einen solchen Plaz zu geben den sie auch auf der Durbacher Heimburger Allmend erhielten und wofür sie jährlich der Heimburger Kaß    …Gulden  …. xer   entrichten müßen.                 Die Leichname werden nach 48 Stunden 6 Schue tief begraben. 
3.)           die hiesigen Juden haben für arme und Kranke weder Kirchen-Stiftungs-Fonds noch andere wohltätigen Kaßen oder Anstalten …….     ….     …… Sie   
4.)           an anderen öffentlichen Anstalten theil. 
5.)           Jede Familie hat ihren Plaz in der Schule, die ihn auch im Stand erhaltet. Die übrige Kirchliche Erfordernisse werden durch Umlagen, oder von dem Ertrag  der Bi…   … Strafen bestritten und weilen keine fremde arme mehr in anderen Dörfern, so werden die eingebohren arm und Kranke von ihren Familien und Anverwanden besorgt und unterstüzt.   
6.)           Hauslehrer haben die hiesigen Juden keine. Joseph Neuburger versiehet den Lehrer Dienst, der jährlich gedingt wird, und so geschehet es auch, daß einige Juden Kinder sich dem christlichen Unterricht im Schreiben und Lesen wittmen, doch nicht vor Sieben.   
7.)           nach der Versicherung des hiesigen Juden-Vorstands Israel Bodenheimer soll auch für den Regenten in ihrer Schul gebetten werden.
8.)           die hiesigen Juden sind viel zu arm, als daß Sie ihre Kinder zum Studieren anhalten können, nicht einmal Handwerken lassen sie dieselben lernen, Von Jugend auf bis in ihr graues Alter müßen Sie sich mit dem Sackhandel und etwas Viehandlerei abgeben.   
9.)           die hiesige Judenschaft machet 3 Familien aus, nämlich die Bodenheimers, Neuburger und Wertheimer bei denen sie auch bleiben, und obgleich nach der Vorenjährigen K.Bulle vom 14. August 1813 statt ihrer hebräischen Vornehmen Teutsche beigegeben woren, so bleiben sie dem ohngeachtet bei ihren Vorigen Vornahmen.   
10.)         Durchaus treiben die hiesigen Juden keinen anderen als den Sackhandel. Jezuweilen verhandlen sie auch ein Stückel Viehe, diese Befugniß beruhet auf dem von gnädigster Herrschaft erhaltenen Schuz, besondere Berechtigung hierzu lieget bei keinem vor.   
11.)         Bei ihren Vereheligungen werden ihre Eheverträge, Ehescheidungen, letzte Willens-Erklärungen  von dem anhier berufenen Rabiner gefertigt; Kauf-Contracten von unbeweglichen Güthern werden wie sich von selbst verstehet, bei hiesigem Gericht vorgenommen. 
12.)         Die Judenschaft hat hier keine anderen Abgaabe, als das von gdster Herrschaft ihr jährlich bestimmte Schuzgeld, und die jährl. Von ihren Häusern gdster Herrschaft zu entrichtender Schazung, sodann die hiernach berechnete Monats Gelder für die Gemeind, auch wegen Erhaltung Weg und Steg muß jede Familie zur Heimburger Kaße jährlich 30 xer bezahlen.
13.)         die hiesigen Juden haben keinen anderen kirchlichen Vorsteher als den Joseph Neuburger, der Vorsinger, Schulmeister, und zugleich Schächter ist.                                                                               Verzeichnet, Durbach  …      1814                 

Bericht des Großherzogl. Physicats Offenburg an das Großherzogliche Oberamt  Offenburg vom  31. Mai 1844. 

Den Friedhof der Juden in Durbach betr. 
Nach der letzten Volkszählung betrug die Bevölkerung der israelitischen Gemeinde zu Durbach 53 und hat sich in den letzten 16 Jahren um 6 vermehrt. Es muß daher die gegenwärtige Bevölkerung unter Hinzuzählung letzter Summe angenommen werden und zu 80 in runder Summe  – Diese 80 Einwohner erfordern einen Flächeninhalt zu einem Friedhof im ….. zu 2.400      .   Der gegenwärtige, völlig offen da liegende nicht eingefriedete Friedhof der Israeliten befindet sich auf einem freien Hügel im Vollmersbach am Saum des Waldes, hat …, ist mit über 1.800’ zum nächsten Wohngebäude entfernt, hat einen Flächenraum von 3416’  Wir finden uns daher zum dem Antrag veranlasst, daß da dieser Friedhof ganz nach den gesetzlichen Bestimmungen angelegt und für die berechnete Bevölkerung auf 100 Jahre hinaus groß genug ist, unverzüglich mit einer Mauer oder mit einem Dielenhaage eingefriedet und mit einem verschließbaren Thore versehen werde, und daß man nun an die Gräber nicht mehr wie bisher willkührlich ordnungslos der Reihe nach mit einem freien Zwischenraum von 1 ½’ gegraben werde, andurch stets viel Raum erspart wird..   

Anwesen Tal 223 – (heute Bäckerei Müller) Flst.Nr.45 

Hofreite, hierauf steht 
a) ein 2stöckiges Wohnhaus mit Balkenkeller und Bäckerei mit Laden 
b) eine Scheuer, Stall u. Waschhaus 
c) eine Metzig

Erwerb deses Anwesen lt. Kaufvertrag vom 10.07.1848 von den Ehel. Wundtund Hebarzt Erhard und Sophie geb. Jlg  – durch Heinrich Bodenheimer,Metzgermeister und dessen Ehefrau Barbara geb. Wertheime

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