Die Lindenbrücke
Auf seinem rund 10km langen Lauf vom „Moosdohlen“ bis zur Gemarkung Ebersweier bei der Weilermühle, wird der „Durbach“ von insgesamt 35 befahrbaren Brücken überspannt. Wohl zehn dieser Brückenbauwerke stehen in der Unterhaltungspflicht der Gemeinde. Daneben wird das meist sehr „durstig“ fließende Gewässer von einer Vielzahl kleiner Fußgängerbrückchen überspannt. Das friedlich dahinplätschernde Bächlein hat im Laufe der Jahrhunderte gezeigt, dass es ganz unvermittelt auch zu einem reißenden Bach anschwellen und über die Ufer treten kann. Die veränderten Umwelt- und Wetterverhältnisse im Zusammenhang mit der Erderwärmung geben auch bei uns Anlass über mehr Hochwasserschutz nachzudenken. Die Brückenbauwerke stehen dabei im Mittelpunkt des Sicherheitsdenkens. Wo vor 150 Jahren noch einfache Bohlenbrücken den „Schwerlastverkehr“ mit Pferde- oder Kuhfuhrwerken lässig bewältigen konnten, reicht heute die Traglast und die Breite einer Brücke kaum noch für den Verkehr mit LKW und Landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass manches „Brückle“ neu geplant und wohl auch gebaut werden muss.
Kartenausschnitt Plan über das Amt Staufenberg: GLA Karlsruhe um 1760
Noch vor 200 Jahren war die südliche Bachseite in der Talstraße kaum oder zumindest nur spärlich bebaut. Brückenbauwerke waren deshalb nur dort notwendig, wo ein „Zinken“ oder bewohntes Seitental erreicht werden musste. Bachmauern waren auf der südlichen Bachseite vor 200 Jahren kaum vorhanden. Diese entstanden erst mit der zunehmenden Bebauung.
Seit dem Jahr 1568 ist das „Lindenwirtshaus“ urkundlich als „oberes Gasthaus“ verbrieft. Zusammen mit der im Jahr 1588 durch Melchior Wiedergrün von Staufenberg erbauten „Herrenmühle“ bildete der „Lindenplatz“ einen „Knotenpunkt“ und Zentrum, an dem sich die Wege zum Zinken Lautenbach, dem oberen Durbachtal und den „Stäben“ Durbach-Bottenau und Durbach-Gebirg teilten.
Am 7. Februar 1830 machte der damalige Lindenwirt Schwörer eine „Eingabe“ an das Großherzoglich Badische Oberamt Offenburg, mit der Bitte, die unhaltbaren Wegeverhältnisse in der „Mühlgasse“ und in den Lautenbach zu prüfen. Man versprach, dass man „diese Angelegenheit sobald thunlich selbst in Durbach zur Vernehmung des Ortsgerichts und BürgerAusschusses“ prüfen werde. Ein erster Termin zur „Augenscheinnahme“ unter Anwesenheit des Lindenwirts wurde auf 10. Juni 1830 festgesetzt.
Die Situation wurde wie folgt beschrieben:
„Unter der Mühle nächst dem Lindenwirtshause, wo der Mühlbach sich auf die Straße ergießt, ist eine steinerne, wenigstens 25 Schuh lange Brücke sehr notwendig. 60 Ruthen von der Mühl bis auf die Höhe ist die Straße wie wüste Hohlstraße, durch welche beständig Wasser läuft, und wenn der Mühlbach, welcher daran vorbei fließt, sich anschwellt, so ergießt sich das überflüssige Wasser auf die Straße. Dieser Weg ist in einem so schlechten und gefährlichen Zustande, daß er oft und besonders im Spätjahr und in Winterszeiten nicht befahren werden kann. Es verlangt das Interesse der im hinteren Thale wohnenden Bauern, weil sie ihren Wein und das Holz in gewissen Zeiten nicht wegführen lassen können und deshalb sehr benachteiligt sind.
Dieser Weg wäre auf folgende Art und ohne großen Kostenaufwand für die Gemeinde sehr gut abzuändern, und bequem einzurichten, nämlich:
Von der zu erbauenden Brücke unter der Mühle am Lindenwirtshause vorüber bis ans Eck wo sich die Hohlgasse endigt, hat die Anlage des neuen Weges über die Privat-Güter beiläufig 30 Ruthen lang zu geschehen, die alte Hohlgasse könnte zusammen gerissen, und zu einer sehr guten Matte rücksichtlich der bequemen Wäßerung verlegt und den Eigenthümern für den Gehalt des neuen Wegs als Entschädigung gegeben werden. An den weitern Entschädigungskosten werden gerne die hintern Bauern etwas beträchtliches beitragen. Also hätte die Gemeinde um die Kosten für die maßgeblich sehr nöthig zu erbauende Brücke zu bezalen.“
Zur Erläuterung der Situation muss man wissen:
- Von der „Herrenmühle“ bis zu den Anwesen am Stollenberg verlief der Fahrweg durch eine sehr tiefe Hohlgasse. Am Berghang entlang verlief der zur „Herrenmühle“ führende Mühlbach, in welchen auch noch das „Springbächle“ einmündete. Insbesondere bei starkem Regen und in der Winterzeit überlief der Mühlkanal häufig, und machte den unterhalb verlaufenden Fahrweg kaum noch befahrbar.
- Von der Hohlgasse zwischen „Herrenmühle“ und Gasthaus „zur Linde“ führte eine „Furt“ durch den Bach auf den Lindenplatz und zum „Weg auf Lutenbach“
- Der von der Herrenmühle wieder in den Durbach fließende „herrschaftliche Mühlbach“ war von einem gewölbten Brückchen überspannt, welches im Zuge der vorgesehenen Baumaßnahmen ebenfalls der Wegbreite angepasst werden musste.
Die Wiederlager des Brückchens über den Mühlbach wurden mit 3 Fuß tief, 1 ½ Fuß hoch, das Gewölbe 1 Fuß 3 Schuh tief, aus keilförmig zubereiteten Sandsteinen konstruiert. Die ganze Länge des Brückchens wurde oben mit 27 ½ Fuß und unten mit 29 ½ Fuß angegeben. Die Kosten waren mit 113 Fl. 10 x (113 Gulden und 10 Kreuzer) veranschlagt, wobei Fuhrlohn nicht eingerechnet und das Holz ohne Kosten aus dem Gemeindswald entnommen werden sollte.
Die hölzerne Brücke über den Durbach wurde mit 28 Fuß Länge und 18 Fuß Breite mit Einschluss der Geländer geplant. Die „Landfesten“ am rechten Ufer waren mit 60 Fuß Länge und auf dem linken Ufer mit 30 Fuß, bei einer Höhe von 6 Fuß und Dicke von 3 Fuß gerechnet. Die Landfesten wurden aus trockenem Mauerwerk aufgeführt, die Fugen im Maaß gelegt und nur die Pfetten oder Mauerlatten mit Mörtel eingemauert.
„Zu diesem Mauerwerk dürfen nur große, lagerhafte Steine genommen, und es muß die Mauer in horizontalen Schichten, nach vorheriger Abstekung aufgemauert werden. Das Holzwerk muß dementsprechend gesund und gerade seyn, und die vorgeschriebenen Maaße haben. Die Fleklinge werden 16 Schuh 8 Zoll lang, 5 Zoll stark von Tannenholz und behauen.“
Die Gesamt-Kosten des Brückenbaus wurden im Juli 1830 vom Großh. Oberamt wie folgt veranschlagt:
„Daher, wenn das Holz unentgeldlich abgegeben wird, die sämtlichen BauMaterialien in der Frohn beigeschafft, und Handfröhner zur Beihülfe gegeben werden, können die baaren Kosten betragen:“
- Für das gewölbte Brückchen durch den Weg 113 Gulden 10 Kreuzer
- Für die Brücke über den Durbach:
- Maurerarbeit 68 Gulden
- Zimmermannsarbeit 60 Gulden 22 x
- Schmidtarbeit 29 Gulden 12 x 157 Gulden 34 Kreuzer
Summa: 270 Gulden 44 Kreuzer
Sowohl die veranschlagten Kosten, insbesondere jedoch die vom Oberamt vorausgesetzten Frohndlasten wurden vom Ortsvorstand und Bürger-Ausschuss des Heimburger Stabs als nicht tragbar angesehen. Vogt Danner wandte sich deshalb am 2. Oktober 1830 an das Oberamt und legte die Meinung des Heimburger-Stabes dar.
Der allgemeine Wunsch des Ortsgerichts und Burger-Ausschuß gehet dahin, den Brückenbau etwa 150 Schue unterhalb des Mühlbaches anzulegen, wo als dann das gewölbte Brücklein über den Mühlbach unterbleiben kann und statt einer gewölbten Brücke über den Mühlbach mit einem Dohlen von 4 ½ Schue breit und 3 Schue hoch mit auflegung von Eichenen Fleckling geschehen kann.
Entwurf der Lindenbrücke im Jahr 1830
Der Brückenbau nach diesem (vorgelegten) Situations Plan, könnte anders nicht ausgeführt werden, bis die ganze Gasse wenigstens 4 bis 5 Schue hoch aufgefürt wehren, was einen ZeitRaum von wenigstens 1 Jahr erfordert wenn jede Woche ein FrohnTag für den ganzen Stab vorgenommen würde, was aber nebst den anderen StraßenFrohnden ohnmöglich wehre.
Nach unserer Ansicht könnte die Brücke im nächsten Frühen Jahr bis Mitte des Sommers hergestellt sein, wo sonsten der Brücken Bau nach ihrem Plane, dem Grhz. Amt und StrasenBau-Inspection, so lang verschoben werden müsste, bis die ganze Gassen nach der Höhe der Brücken genzlich aufgefürt sein wird.
Man hatte gegen die Planung des Oberamts auch Bedenken wegen der Wasserführung in der Mühlgasse, und war der Auffassung, dass die Erhöhung der Gasse zu hoch vorgesehen sei.
Die Wasser- und Straßenbauinspektion Offenburg wies die von der Gemeinde vorgeschlagenen Änderungen am 15. Oktober 1830 postwendend zurück. Insbesondere befürchtete man, dass der Vorschlag der Gemeinde den beabsichtigten Zweck einer besseren Passage sowohl für den Zinken Lautenbach als auch für den oberen Teil des Durbacher Tales nicht erreicht werden könnte. Die bisherige Verzögerung durch die Gemeinde verhindert nun, dass der Brückenbau nicht vor dem nächsten Winter ausgeführt werden kann. Dies gibt jedoch die Möglichkeit, die Hohlgasse, welche als „Vizinalweg“ beibehalten werden soll, den Winter über aufzuführen (aufzufüllen). Nach der angestellten Berechnung war hierzu eine Masse von 84.000 Kubicfuß erforderlich.
Inspektor Binin von der Straßenbauinspektion rechnete vor, dass „eine 2spännige Fuhr 15 Kubicfuß, was die gewöhnliche Ladung ist“, 3.333 2spännige Fuhren erforderlich mache. Das Material sollte so nahe geholt werden, dass ein Winter jede Fuhr täglich wenigstens 12 mal fahren kann. Insgesamt ergebe das 278 Tagfuhren. Außerdem rechnete Binin vor, dass der Stab Durbach nach der Aufnahme des Frohnstandes vom Jahr 1828 86 Pferde und 68 Zugochsen habe. Daher müssten 77 Zweispännige Fuhren jeweils neun Tage frohnden, wozu wohl nicht ein ganzer Winter nötig wäre. Insgesamt sah Binin im Vorschlag von Vogt Danner erhebliche Nachteile. Er schlug deshalb vor, dass
- Die Errichtung der Brücke an der früher schon bestimmten Stelle bei dem Lindenwirtshaus gebaut wird
- Da es der Gemeinde an Holz mangle, der Dohlen über den Mühlbach von Stein erbaut
- Diese Bauten sogleich versteigert und die Materialien den Winter über auf die Baustelle geschafft werden, damit die Ausführung gleich im nächsten Frühjahr geschehen kann.
- Den Winter über die Hohlgass auf wenigstens 5 Fuß Höhe aufgefüllt werde. Neben dem Weg in der Gasse sollte zum Wasserabfluss ein Graben ausgehoben werden. Damit die Arbeiten auch zügig vorangehen sollte ein tüchtiger Aufseher bestellt werden. Sofern Vogt Danner zur Befolgung der bestimmten Anordnung sich ferner nicht „willfährig“ zeigen sollte, müsse man halt für die Leitung dieses Geschäfts einen fähigen Gerichtsmann bestellen und in dieser Beziehung von dem Vogt unabhängig machen.
Zur geziemenden Antwort vom 24. Oktober 1831 an das Grh. Oberamt Offenburg zog Vogt Danner mit dem Bürgerausschuss einen sehr gut in Schrift und Sprache erfahrenen (anonymen) Bürger hinzu. In einem zweiseitigen Brief und in „geharnischter“ Form lehnte man sich gegen die Straßenbaubehörde auf.
Wir leben in einer Zeit, in welchem der Standpunkt der Vorgesetzten der angenehmste nicht ist. Sie stehen zwischen den hohen und höchsten Behörden, welche gebiethen und den Unterthanen, welche gehorchen sollen. Mit Nachdruck sollen höhere Anordnungen befolgt und doch mit Schonung der Unterthanen behandelt werden. Dieser doppelten Pflicht bei Vollziehung des hohen Auftrags vom 15. d.M. zu genügen, ist schwer und die Vorgesetzten nehmen sich deßwegen die Freiheit, auf den neuern Vorschlag der Wasser u. Straßenbau-Inspection Offenburg folgende Erklärung abzugeben, mit der Bitte, dieselbe weder als Folge irgend eines persönlichen Intresse anzusehen, noch hirein auch nur einen Schein von Widerspenstigkeit gegen höhere Anordnungen finden zu wollen.
Die ganze Gemeinde Durbach ist wie jede andere des Landes dermalen mit allgattigen Abgaben und namentlich mit Straßenfrohnden, welche nicht dem Luxus, sondern von der Nothwendigkeit gebothen sind, so überhäuft, daß man gewiß gerechten Anstand nehmen muß, augenblicklich diese Frohndlast noch zu erhöhen, welche wenigstens in diesem Augenblick fühlbarer als ihr Vortheil ist.
Der Heimburger Staab Durbach, rsp. Seine Einwohnerschaft ist es allein welche bei dieser Brückenanlage betheiligt ist. Diese sieht wohl ein, daß der Brückenbau geschehen muß. Wie aber jeder einzelne Familien-Vater bei Befriedigung seiner sonstigen Bedürfnisse sich nach der Decke strecken muß, so glaubt auch der Heimburger Staab das Recht zu haben, seine Almende Wege wenigstens dermal an für die Notdurft brauchbar zu machen, bequemere Einrichtung der Brücke und Straße aber ebenso auf beßere Zeiten vorzubehalten als ein Mancher dieser Einwohner seine Wohnung nur im dürftigsten Zustande unterhält, anstatt eine neue zu erbauen. Die Einwohner des Heimburger Staabs sind auch Angehörige der Gemeinde Durbach, welche alle übrigen Landesfrohnden zu thun haben und auch willig gethan werden, weil sie nothwendig sind. Neben diesen Frohnden nun die Bürger auch zu jenen zu verhalten, welche für überflüssig angesehen werden und überflüssig sind, mögen die Vorgesetzten nicht verantworten.
Der H. Straßeninspector Binnin kennt unseren Gemeindsverband nicht. Er nimmt in seinem Vortrag vom 15ten d.M. 77 zweispännige Fuhren an und glaubt, daß in 4 Tagen das ganze Frohnwerk vollbracht sei, besonders wenn man die Aufsicht dem Vogt Danner abnehme und solche einem tüchtigen Gerichtsmann übertrage.
Die Bürger des Heimburger Staabes Durbach sind mit ihren Vorgesetzten zufrieden und Herr Binnin mag über seine Tagwerke am Rheine und der Kinzig kommandieren, bei uns findet sein Commando kein Gehör, da er unsere innere Einrichtung, unsere Wünsche und Bedürfnisse nicht kennt. Wir haben nicht 77 zweispännige Frohndfuhren. Dies ist die Frohndkraft des ganzen Staabes Durbach, sondern wir haben nur 16 zweispännige Fuhren, welche zu Weg und Steg im Heimburger Stabe zu Frohnden haben. Vieles ist über den Winter zu schaffen was nothwendig ist und mit Fuhren geschehen muß. Diese wenige Fuhren durch den ganzen Winter hindurch auf einer überflüssigen Wegmacherei herumzuplagen halten wir für hart und ungerecht, aber auch für unsere Pflicht unsere Mitbürger dagegen zu schützen.
Nach den schon erstatteten Berichten vom 24.ten Juli 1828 und 2ten d.M. sind alle Bürger des Heimburgerstaabs geneigt, nach den dort gemachten Vorschlägen dem bestehenden Uibel mitselbst Anlegung einer Brücke abzuhelfen. Diese Anlage soll aber so und dort geschehen wo solche ohne andere zum Brückenbau selbst nicht nöthigen Frohnden geschehen und unsere Heimburger Casse, welche bereits 24 x per 100. zahlen muß, nicht ganz erschöpft und dadurch eine Einrichtung vernichtet wird, welche zur Zufriedenheit der Bürger bisher bestanden hat und so lange fortbestehen wird, als jene darüber selbst zu verfügen haben. Indem wir demnach noch einmal wiederholen, daß wir eine Brücke bauen, solche aber dort anlegen wollen, wo die Nothdurft solche erheischt, und daß wir solche Brücke aber auch mit möglichster Mühe und Kostenerspaarung anlegen und für alle Zukunft sorgen wollen, daß wie bisher geschehen, unsere Thalstraße bequem und ohne Gefahr passiert werden kann, stellen wir die gehorsamste Bitte:
- Ein Wohllöbl. Oberamt wolle einen neuen Augenschein abhalten und sich durch eine Vernahmlassung aller Bürger des Heimburger Staabes überzeugen, daß die Vorgesetzten auch heute wieder und im Auftrag und Wunsche ihrer Bürger handeln, wenn sich solche dem kostspieligen Projekte der Wasser u. StraßenbauInspection widersetzen.
- Sich aber auch durch Requisition eines anderen Ingenieurs zu überzeugen, daß die Brücken Anlage nach dem Antrag der Vorgesetzten dem Zwecke entspricht, minder kostspielig anzulegen, wohlfeiler zu unterhalten und augenblicklich unerträgliche Frohndlast überflüssig wird.
Durbach, den 24. October 1830
Der Beschwerde-Brief des Stabs Durbach-Heimburg hatte wohl keinen großen Erfolg. Jedenfalls erhielt der Ortsvorstand am 27. November 1830 den Auftrag zur Bekanntmachung, dass am 13ten Dezember im Ritterwirthshaus zu Durbach der Bau einer hölzernen Brücke mit steinernen Landfesten über den Bach zwischen der Mühle und Linde daselbst an den Wenigstnehmenden versteigert werde. Die Vornahme der Versteigerung selbst wurde Teilungs-Commissair Müller unter Beizug des Maurermeisters Meisburger und des hierzu vorzuladenden Ortsgerichts beauftragt.
Über die Versteigerung selbst finden sich im Gemeindearchiv nur unvollständige Unterlagen.
Am 13. Januar 1831 wurde vom Gr. Oberamt die Versteigerung genehmigt und dem Steigerer Georg Hauth, welcher die nachträglich von der Straßenbau Inspektion vorgeschlagenen Bedingungen eingesehen und sich verbindlich gemacht hat. Der Stab Heimburg wurde auch verpflichtet, „daß mit der nöthigen Ausfüllung der Hohlgasse begonnen und die Beischaffung der Baumaterialien bewirkt werde.“
Am 5ten August 1831 schrieb Lindenwirt Bernhard Schwörer an das Oberamt:
Da bis daher noch immer mit dem Brückenbau kein Anfang gemacht wird, annoch bei gegenwärtiger Witterung und wenig vorhandenem Wasser im Bach der Bau so füglich beginnen könnte, so bitte ich das wohllöbliche O.Amt gehorsamst, das Ortsgericht dahin gütigen Weisung ergehen zu lassen, daß doch einmahl der Anfang gemacht wird, und zwar umso mehre, da es den Augschein hat, als wollten das Geschäft auf das Spetjahr verschoben, und dann der Bach wieder mit villem Wasser aufgefüllt ist, dan auserdem gebraucht werden, daß nicht gebauet werden können, um die Sache auf das kommende Jahr zu verzögern, dann wehren eine Persohnen s./ ist der Vogt gemeindt:/ nicht immer hinderlich, es wäre längsten fragliche Brücken gebaut.
Am 9. August 1831 wird von Vogt Danner berichtet:
„Mit fraglichem Brückenbau wird gegenwärtig der Anfang gemacht. Zimmermann Hauth arbeitet wirklich an dem Rost und Gerüstholz und bis Dienstag dem 16. wird mit dem übrigen Brückenbau angefangen. Bisher hatte man sich mit dem Aufführen der sogenannten Mühlgasse beschäftiget, was unumgänglich nöthig war, ehe der Brückenbau beginnen konnte, und während der Erndezeit hat meistens ausgesetzt worden, bis die Fahrt zu Haus gewesen, was allen vorgegangen. Während der Bach diesen Monat niedriges Wasser führt, ist der Brückenbau gänzlich vollendet worden.
Am 26ten November 1831 ordnete das Oberamt Offenburg an, dass im nächsten Frühjahr sämtliches Holzwerk mit Ausnahme des Gedeks „mit gutem Mineralthaue thüchtig getheert“ werde. Außerdem sei längs dem Graben in der Hohlgasse ein Mäuerlein gegen das Abrutschen des Bords aufzuführen. Ebenfalls muss das Erhöhen der Hohlgasse den Winter über fortgesetzt werden.
Bauinspektor Binning machte wegen „der Teerung“ des Brückholzes darauf aufmerksam:
In der hiesigen Gegend wurde der Theer nicht verakkordirt, sondern der Theer in Straßburg angekauft, wo derselbe bey H. Joh. Daniel Kammerer nächst der Kautschuc erhalten werden kann, der gewöhnliche Preiß ist zwar 16 Franken den Centner, allein wir beziehen solches akkordmäßig um 14 Franken, und es ist nicht zu zweifeln, daß auch die Gemeinde Durbach den Theer, unter Berufung auf diesen Akkord um den nämlichen Preiß erhalten wird.
Das Theeren oder der Anstrich kann im Taglohn geschehen, und wir haben über die desfallsige Manipulation, den Lorenz Zeil von Durbach bereits mündlich instruirt.
Ein Zentner Theer wird zur besagten Brücke genügen, doch ist es besser, wenn man auch immer einigen Vorrath hat.
Das Faß, der Aus- und Eingangs Zoll wird besonders bezalt.
Statt des Theeren kann das Holzwerk auch mit guter Oehlfarbe angestrichen werden, welches aber ungefehr auf das doppelte zu stehen kommt.
Wir müssens nun der Gemeinde überlassen ob das Holzwerk an obiger Brücke getheert, oder mit Oehlfabe angestrichen werden solle, im letztern Falle wird für den QuadratFuß gewöhnlich 2 ½ xer bezahlt.
Am 13. August 1832 berichtet Vogt Danner an das Großh. Oberamt:
Gehorsamster Bericht des Ortsvorstands in DurbachDen Brückenbau am LindenwirthsHaus und Auffüllung der Mühlgasse betr.
Die Brücke ist, wie schon früher berichtet hergestellt, die Hohlgasse ist gänzlich fahrbar, so dass in der Gasse das Wasser abgeleitet und ganz trocken befahren werden kann, mit der Erhöhung dieser Gasse wird immer vortgefahren und wird solche noch vor dem Winter vollendet werden.
Gemarkungsatlas 1858 – Durbach, im März 2023
Josef Werner, Ratschreiber i.R.
Anmerkungen/Erläuterungen:
Unterlagen: Gemeindearchiv Durbach, Rubrik: Straßen, Wege u. Brücken Jahr 1820 bis 1851
Beschreibung des Großherzogthums Baden, Heunisch Jahr 1833
Der „Kleine Herder“ 1924
Textteile und Zitate in Kursivschrift: Schreibweise/Rechtschreibung und Sprache wurde nach den
alten Urkunden und Schriftstücken übernommen
Alte Maße: 1 Schuh /Schue = (Straßburger Maß) 0,289 m
1 Ruthe – Längenmaß = 10 Fuß = gleich 3 Meter
1 Fuß30 cm
1 Zoll3 cm
Währung: 1 FL = Gulden = 60 Kreuzer x = Kreuzer
Frohnden: Unentgeltliche Arbeitsleistungen, welche durch die Bürger der Gemeinde zu erbringen waren = auch Hand- und Spann-Dienste
Landfeste: Fundamente der Brücke
Gedek: obere Holzteile der Brücke
Furt: seichte Übergangsstelle in einem Gewässer
Fizinalweg/Vicinalweg = kleiner öffentlicher Weg
Heimburger Stab: Durbach bestand ursprünglich aus den „Stäben“ Heimburg, Gebirg, Bottenau und Obernesselried mit Illental und Kohlstatt. Die einzelnen „Stäbe“ hatten einen „Stabhalter“ (entspr. einem heutigen Ortsvorsteher). Darüber stand der Bürgermeister und der Gemeinderat der „Samt-Gemeinde“. Mit Abtrennung von Bottenau zur selbständigen Gemeinde wurden 1935 die Stäbe Heimburg und Gebirg als eine Gemeinde vereinigt.