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Durbacher Friedhofsgeschichte(n)

von Josef Werner

Es gibt wohl keine gesicherten Unterlagen über die Art und den Ort der Bestattungen im Durbach des Mittelalters.

Man kann jedoch annehmen, dass mangels eines Friedhofes die Bestattungen in den weit verzweigten und schwer zugänglichen Tälern auch bei den einzelnen Höfen vorgenommen wurden. Auch über die erste urkundlich erwähnte Bestattung auf dem ehemaligen “Kirchhof” gibt es keine Hinweise. Die im Jahre 1655 beginnenden Kirchenbücher lassen den Ort der Bestattung nicht erkennen, wenngleich es als sicher angenommen werden kann, dass zu diesem Zeitpunkt der Kirchhof bereits vorhanden war.
Dies umso mehr, als bereits im Jahre 1620 an Stelle der heutigen Kirche ein lutherisches Gottes­haus errichtet wurde, welches allerdings im Laufe des 30jährigen Krieges wieder verwaiste. Die erste zuverlässige Angabe über den Ort einer Bestattung finden wir im Sterbeeintrag des Kirchenstifters

Wilhelm Hermann von Orscelar am 18. Juni 1666. Die Beisetzung von Orscelars fand in der Kirche statt, wovon heute noch der im Chor neu angebrachte Grabstein mit den Gebeinen zeugt. *1)

Offensichtlich wurden vor 1655 nicht alle Bürger aus der “Herrschaft Staufenberg”, zu der neben Durbach auch die ehemaligen Stäbe Bottenau und Obemesselried-Illental gehörten, auf diesem ersten Kirchhof beerdigt. Darauf muss man schließen, wenn man die Kirchenbücher der umliegenden Pfarreien im Zeitraum von Anfang 1600 bis 1655 betrachtet.

Die Untertanen im Amt Staufenberg waren in 7 verschiedene, zum Teil bis zu vier Stunden entlegene Kirchen eingepfarrt. Nämlich der größte Teil nachNUSSBACH (rechte Talseite, Hilsbach bis Stürzelbach mit Wiedergrün, Illental, Obemesselried und Bottenau), ein Teil der Nesselrieder war auch in APPENWEIER eingepfarrt, dann nach EBERSWEIER (Stöcken und Unterweiler). Aus dem vorderen Bottenau waren wiederum einige Zinken OBERKIRCH zugeordnet, während das Gebirg zum größten Teil nach OPPENAUden Kirchgang antreten musste. Die linke Talseite, von der Brandeck bis Sendelbach, war überwiegend dem Kloster GENGENBACH zugeordnet.*2) Es finden sich jedoch auch Registereinträge in der Pfarrkirche “hl. Kreuz” in OFFENBURG.

Bei den sehr knapp gehaltenen Sterberegistereinträgen der umliegenden Pfarreien ist in keinem Fall ein Hinweis auf den Ort der Beerdigung zu finden. Es kann aber bestimmt angenommen werden, dass Bestattungen auch am Ort der Beurkundung erfolgt sind. Nach Errichtung der katholischen Pfarrei “St. Heinrich” im Jahre 1648 ließen die Verbindungen zu den umliegenden Pfarreien nach und die Beerdigungen fanden überwiegend auf dem “Kirchhof” in Durbach statt. Bis zu Beginn der Kirchenbücher in Durbach (1655) finden sich auch noch vereinzelte Registereinträge in Nußbach, Offenburg und Gengenbach. Nicht alle Durbacher Katholiken schlossen sich demnach sofort der neuen Pfarrkirche an.

Die im 30jährigen Krieg übel mitgenommene Talgemeinde und Herrschaft Staufenberg wies nach der Zählung von Haus zu Haus im Jahre 1672 722 Einwohner (Untertanen) auf. 1682 wurden 733 Untertanen verzeichnet, während 4 Jahre später im Jahre 1686 lediglich noch 634 nachzuweisen sind. Die gezählten Untertanen sind in einer Beschreibung derer zum Amt Stauffenberg gehörigen Gefälle, Rechte, Gerechtigkeiten, herrschaftlichen Rebhöfe, Zahl der Untertanen etc. einzeln und nach den verschiedenen Stäben geordnet, aufgeführt. *3) Unter Berücksichtigung einer friedlichen Entwicklung im Zeitraum nach 1648 kann deshalb zum Ende des 30jährigen Krieges eine Einwohnerzahl von schätzungsweise 700 angenommen werden.

Als ersten beurkundeten “Durbacher” Sterbefall finden wir im Sterbebuch in Oppenau am 12.12.1633 Maria Diener, Ehefrau des Hans Diener aus Durbach verzeichnet. Im Nußbacher Sterbebuch ist unterm 28. September 1634 Anna Maria, des Johan Wolff  Hornus, Ambtmann auff Stauffenberg seine Ehefrau vermerkt. Die Kirchenbücher von Gengenbach, Offenburg , Oberkirch und Ebersweier weisen keine Durbacher Sterbeeinträge aus diesem Zeitraum auf, bzw. sind teilweise nicht mehr vorhanden. Bemerkenswert ist, dass in Offenburg und Gengenbach zwar Geburts- und Heiratseinträge, aber keine Sterbeeinträge aus dem Zeitraum von 1608 – 1655 für Durbach vorhanden sind.

Im Sterberegister der Pfarrkirche “St. Heinrich” in Durbach ist “Laurentius Braun, Rebmann uff dem Dublesberg” im April 1655 eingetragen. Ein Johannes Weiß aus dem Oppenauer Gericht, Rebknecht im Groll, verstarb am 23. Juni 1655. Peter Diener im Sändelbach verstarb den 4. August 1655 und Georg Koch, Rebmann, verstarb am 3. Oktober 1655. Im Jahr 1656 waren nur 3 Sterbefälle zu verzeichnen.

Plan über den zur Vergrößerung des Kirchhofes in Durbach auf dem von Bulachischen Guthe Ein Morgen groß ausgesteckten Feldes, aufgenommen den 26ten October 1814

Fink Geometry

Die Größe des ganzen Kirchhofs wurde nach Abmessung im Jahre 1812 wie folgt angegeben:

ganzer Kirchhof                           26.900     Quadrat-Schue 

die Kirch                                       5.700     Quadrat-Schue 

der Weg auf dem Kirchof                2.000     Quadrat-Schue 

verbleiben als Begräbnisplatz        19.200     Quadrat-Schue

Für die im 18. Jahrhundert wachsende Bevölkerung war der “Kirchhof’ zunehmend zu klein. Der Kirchenneubau in den Jahren 1790/91, bei welchem überdies ein großer Teil des Friedhofs für das Gebäude benötigt wurde, engte den Raum für Gräber noch mehr ein. So schrieb Vogt Danner am 30. März 1811 an das großherzogliche Bezirksamt Appenweier:

“Der um die Kirch herumliegende Gottesacker in Durbach ist wegen der zunehmenden Bevölkerung viel zu klein. Der Pfarrer, Schulmeister, Grabmacher und sonstige mit der Begräbnis beschäftigte Persohnen haben sich schon einige mal beschwert, daß sie es vor üblen Geruchs nicht mehr ausstehen könnten und die Gefahr zu erkranken vorläge, in dem erst halb vermoderte Bürger herausgegraben würden, welches eckelhaft und der Geruch unausstehlich seye. Bei näherer Untersuchung fand ich, daß die Gräber der Reihe nach gemacht worden, und wenn man damit am Ende war, kaum 4-5 Jahre vorbei waren, wo man wieder zu graben anfing. Die Kleine des Kirchhofes liegt somit offenbar vor, und die Erweiterung desselben ist unumgänglich nöthig. Die Gemeinde hat keinen Platz dazu, und die eine starke Viertel Stund von Durbach entlegene Durbacher Allmend kann hierzu wegen der Entlegenheit und wegen des üblen unbequemen Weges und wegen dem Aufwand selbst, so darauf gehen würde, nicht gebraucht werden. Am füglichsten würde die Erweiterung bezweckt werden, wenn die um die Kirche herum begüterte Fam. Frhr. von Bulach einen Theil von ihrem Guth dazu hergäben, der ihnen entbährlich ist und zur Erweiterung der schicklichste wäre.”

Das Bezirksamt Appenweier reagierte erstmals am 8. Februar 1812 auf das Durbacher Anliegen und bat nochmals um Unterhandlungen mit Frhr. von Bulach oder “auch sonst noch getüchtliche Vorschläge”. Die Verhandlungen zwischen Gemeinde und Frhr. von Bulach zogen sich dahin. Schließlich meldete Vogt Danner, dass Bulach für die zur Erweiterung benötigten 200 Ruthen als Gegenwert 500 Ruthen gutes, ebenes, urbares mit Bäumen besetztes – zu jedem Anbau taugliches Feld fordere. Sollte man von Seiten des Bezirksamts diesem Vorschlag nicht zustimmen können, so könne man nur noch in Vorschlag bringen, einen Theil vom Pfarrgut auf der “Ackermatt” mit 300 Ruthen in der Länge und ebensoviel in der Breite zu diesem Kirchhof abzugeben.

Am 3. Mai 1818 bat Vogt Danner beim Bezirksamt nochmals eindringlich um Hilfe. Es schilderte die Situtation so: “Unser hier in Durbach um die Pfarrkirche herum liegender Kirchhof ist mit Gräbern so angehäuft, daß wir nicht wohl mehr einen Winkel haben, um die Toten zu begraben. Wir sind daher genötigt, Gräber von 4-5 Jahren aufzubrechen und sie frisch zu belegen”. Er wies nochmals auf diesen üblen Zustand und die damit verbundene Seuchengefahr hin. Der Vorschlag des Bezirksamts, ein Grundstück des Mühlberger Rebhofs zur Anlegung des Friedhofs zu verwenden, wurde von der Gemeinde abgelehnt, weil auf diesem Grundstück bei einer Visitation “schon bei 4 schue die Hervorquellung des Wassers wahrgenommen wurde”. Schließlich wurde im September 1814 der Geometer Finkh von Griesheim angewiesen, das erforderliche Erweiterungsgelände von dem Bulach’schen Gut abzutrennen. Von Geomether Fink wurde auch ein Kostenvoranschlag für die Erweiterung bzw. für die Einzäunung des neuen Friedhofteils mit 161 Gulden 52 Kreutzer erstellt. Bei der Abschätzung war der “Zwölfer” Georg Huber beteiligt.

Anläßlich einer Tagfahrt des Bezirksamtes, bei welcher auch alle Gemeinderäte anwesend waren, wurde vorgeschlagen, das 2 Morgen große Anton Gailer’sche Guth im Sendelbach als Begräbnisplatz einzurichten. Dieser Vorschlag wurde ebenfalls verworfen. Letztendlich genehmigte das großherzogliche Directorium des Kinzigkreises zu Offenburg unterm 10. März 1815 die Anlage des Kirchhofs auf dem Pfarrgut auf der so genannten “Ackermatt”. Als Tauschgelände wurde der Herrschaft bzw. der Pfarrgemeinde ein Morgen Gemeindgut bei der Schneidmühle (bei der Schleife) abgemessen. Außerdem waren neben dem Tauschgrundstück für ein von der gnädigsten Herrschaft vom Mühlberger Rebhof ersteigertes Grundstück 1000 Gulden zu bezahlen, welche vom 11. Oktober 1813 an mit 5 % zu verzinsen waren. Diese Zahlung wurde von Alt-Vogt Danner als Rechner nicht beachtet. Die Domainenverwaltung monierte die Rückstände in einem geharnischten Brief vom 7.5.1919 an, und so musste die “Samt-Gemeinde” diese Kaufsumme in den Jahren 1819 bis 1825 aufbringen.

Überschlag

Zur Einfassung des Begräbniß-Platzes in Durbach mit 

einer Mauer ist erforderlich:

Materialien

1.) 74 Klafter Mauersteine á 3 Gulden                                    222 Gulden

2.) 74 Viertel Kalk á 1 Gulden                                                 74 Gulden

3.) Sand wird im Frohnen beigeschafft 

Maurer Arbeit

4.) 148 Klafter 6 Schuh hoch 15 Zoll dike Mauer 

á 1 Gulden pro Klafter                                                          148 Gulden

5.) 148 Klafter abgespitzt Mauer Dekel á 42 x                        103 Gulden 36 Kreutzer

6.) 2 Thannene Pfosten 7 Fuß hoch, 15 Zoll dik, á 6 Gulden      12 Gulden

7.) Ein Thor von Latten mit 2 Fliegel samt Anstrich                     9 Gulden

8.) Das Beschlag bestehend in 4 Kloben und Bänder

samt Fallen                                                                             7 Gulden

Summa:                                                                             575 Gulden 36 Kreuzer

Grisheim 25ten Octobris 1815

Fink Geometrist

Zur Vergabe der Maurerarbeiten für diese

Friedhofsmauer an den “Wenigstnehmenden”

wurden die Maurer aus Durbach und den

umliegenden Orten aufgerufen.

Die Arbeitsvergabe erfolgte zu nachstehenden Bedingungen:

Erstlich, werden von der Gemeind sämtlicheMaterialien angeschafft 

Zweitens werden die benötigten Fundamenter durch Fröhner ausgegraben.

Drittens, wird dem Maurer, wenn solcher zu 3. oder 4t    arbeitet, auf jeden Maurer ein Handfröhner beygegeben, vorbehaltlich daß der Maurer den benöthigten Mörtel selbst anzumachen hat

Fünftens, muß der Maurer das anzubringende Thor im nemlichen Accord wie das Klafter Mauer versehen, vorbehaltlich, daß das leere Fach nicht gemeßen wird. 

Sechstens, muß diese Mauer 18 Zoll nürnberger Maas doppelhäuptig, und 6 Schuh hoch mit Ingebriff des Fundaments und Deckel gefertigt werden, wobey der Maurer in diesem Abstaigerungs-Accord die Mauer gehörig zu Bestechen und anzuwerfen hat, wonach zur Staigerung geschritten wird.

Diese Mauer wurde ausgerufen, nach dem anliegenden Überschlag á1 Gulden per Clafter haben die hiesigen 2 Maurermeister Joseph Schirrmann und Jacob Lang das letzte und wenigst nehmende Gebot á 48 X per Quatrat-Clafter gegeben, und wurde denselben da niemand weniger gebotten hat, überlaßen, worauf dieselben zur Vesthaltung sich eigenhändig unterschrieben.

 

Joseph Schirrmann

 

                                   Jakob Lang

         

Einweihung des neuen Friedhofes:

“Den 2ten November 1815 früh 9 Uhr, hab ich Unterschriebener auf mündlich begehrte und erhaltene Erlaubnis vom Hochgee. H. Doctor Burg Pfarrer zu Cappel am Rhein mit bischofl. Constanz Comissarius, den neuen Gottsacker auf der sogenannten Ackermatt, im Beyseyn des Hc. Vicarius Anstett, aller Amtsvorsteher, und einer zahlreichen Pfarrgemeinde, mit einer feierlich gestalteten Procession, und Anrede, eingeweiht.                        

Reibelt Pfarrer

Situations-Plan

Über den von Herrn Hofrat und Amts Physikus Dr. Thummel in Vorschlag

gebrachten Plan zu einer Begräbniß-Stätte in Durbach

Nach dem Aug aufgenommen und gezeichnet durch

Finkh Geometry

(Jahr 1815)

Die erste Beerdigung auf dem neuen Friedhof fand am 14. Dezember 1815 statt. Joseph Vogel, 52 Jahre alt, wurde als die erste “Großleiche” auf dem neuen Gottesacker begraben. Die zweite Belegung dieser Grabstätte erfolgte am 24.10.1842 mit Anton Armbruster. Neben dem neuen Friedhof wurden offensichtlich über einige Jahre hinweg auch noch Beerdigungen auf demalten “Kirchhof” vorgenommen.
Die am neuen Friedhof vorgesehene Mauer war auch 1832 noch nicht gänzlich hergestellt. Die Mauer sollte mit Inbegriff des Fundaments 6 Schuhe hoch und 18 Zoll dick sein. Auf die gesamte Mauer sollte später ein Deckel gesetzt werden. Den Zuschlag erhielt im letzten “Gebott” Maurer Joseph Schirrmann. Die Arbeiten im Umfang von “96 Clafter” kosteten 306 Gulden.

Das Friedhofkreuz 

Für  die   Errichtung   des   Kreuzes   fertigte Zimmermeister Basilius Seitz ein “Gelennter”, wofür er Arbeitslohn und Materialkosten mit 5 Gulden l Kreutzer berechnete. Das eichene Holz hierfür wurde von Sebastian Bühler mit 9 Gulden 20 Kreutzer berechnet. Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen am Friedhof wurden auf die gegenwärtigen 350 Bürger (nur Männer mit Bürgerrecht) mit je 6   Gulden l Schilling 10 Kreutzer umgelegt. Es hatten demnach zu zahlen: 

1.

Heimerthum Durbach

Von 228 Burger

266 Gulden

2.

Bottenau

Von 25 Bürger

29 Gulden 10 Kr

3.

Neßelried

Von 45 Bürger

52 Gulden 30 Kr

4.

Gebirg

Von 29 Bürger 

33 Gulden 50 Kr

5.

Illenthal

Von 16 Bürger

19 Gulden

6.

Wiedergrün

Von 7 Bürger

8 Gulden 10 Kr

 

 

 

408 Gulden 40 Kr.

 

 

 

 

 

 

 

Inschrift des Kreuzes:

ERBARMET EVCH MEINER ERBARMET EVCH MEINER WENIGSTENS IHR MEINE FREVNDE DENN 
GOTTES HAND HAT MICH GETROFFN 
IOB AM 19 KABITEL 21 FERS 
AVS MILDEN BEITRÄGEN ERRICHTET UND GESTIFTET IM JAHR 1835

Zur Aufbewahrung der “Todenbahre” wurde 1832 ein Häuschen im rechten unteren Friedhofsfeld mit 16 Schuh Länge und 8 Schuh Breite sowie 8 Schuh hoch direkt auf die Friedhofmauer errichtet. Man sparte daher beim Bau 2 Wände ein. Während die Mauer und Zimmermannsarbeit von Basilius Seitz durchgeführt wurde, lieferte Nagelschmied Louis Zeil 250 Lattnägel, Kaufmann Peter Jilg lieferte 11 Wellen Schindeln und Ziegel und Zieglermeister Georg Wiegand 50 Backsteine. Friedhoferweiterung 1844 stellte das großherzogliche Oberamt in Offenburg fest, dass bei der derzeitigen Bevölkerung von 2.950 Einwohnern ein Friedhof von 88.500 Quadrat-Schuh oder zwei Morgen und 85 Ruthen erforderlich sei. Es wurde bemängelt, dass der Friedhof mitten im Ort liege und von mehreren Wohngebäuden nur durch die sehr schmale Dorfstraße geschieden sei. Überdies sei der Friedhof außergewöhnlich quellreich, dass fast jedes Grab Wasser enthält, weswegen auch die Verwesung der Leichen auffallend langsam von statten geht. Man könnte sich selber überzeugen, dass Särge, die vor 28 Jahren auf diesem Friedhof eingesenkt wurden, fast noch so gut waren, als ob sie erst vor neun Jahren eingesenkt worden wären. Zudem sei der Friedhof um die Hälfte zu klein. Das Oberamt forderte deshalb unverzüglich die Anlegung eines neuen Friedhofs und zwar 1. entweder oberhalb des seitherigen Friedhofs auf dem so genannten Meisenbühl (unterhalb Fuchsgründle) oder 2. auf der sogen. Allmend in der Höhe des israelitischen Friedhofs am Vollmersbach. 3. dass dieser neue Friedhof mit einer Mauer und abschließbarem Tor umgeben werde und 4. dass die Gemeind Durbach angehalten werde, sich einen ganz einfachen, prunklosen Leichen-wagen anzuschaffen, der im Interesse der allgemeinen Gesundheit unerlässlich sei, da man aus 36 Tälern besteht und eine geographische Umfahrung von fast 8 Stunden hat. Für den Durbacher Gemeinderat und Bürgerausschuss war diese Forderung des Oberamts unannehmbar. Hatte man doch gerade vor nicht ganz 30 Jahren einen neuen Friedhof mit enormem Aufwand angelegt. Eine nochmalige dringende Mahnung zur Verlegung wurde der Gemeinde bereits im Juni 1844 übermittelt. Im Juli 1844 wurde vom Oberamt eine erneute Besichtigung des Friedhofs angesagt. Das Oberamt berief sich bei seiner Forderung auf § 12 der Ministerialverordnung vom 6. Dezember 1838. Demnach sollte der Friedhof auf 57.000 Quadratschuh erweitert und mit einer steinernen Mauer eingefriedigt, mit einem 10 Schuh breiten, gut zu unterhaltenden Kreuzweg und mit einem gut verschließbaren Tor versehen werden. Außerdem sollte die Mauer an der ganzen Nord- und Ostseite, welche zunächst den Wohngebäuden steht, innerhalb mit einer lichten Reihe von Bäumen, “die keine Obstbäume sind”, eingefasst werden. Bei der Berechnung der Friedhofsgröße legte das Oberamt das Ergebnis der Volkszählung vom Dezember 1842 zugrunde. Demnach waren in Durbach 
   1.372 Männliche
   1.433 Weibliche
   ——-
   2.805

   Israelische Männliche 28
                    Weibliche 25
   —————————-
                                  53 

im Ganzen 2.858 Personen vorhanden. 

Nachdem die Israeliten einen eigenen Friedhof an der Gemarkungsgrenze zu Ebersweier beim “Allmendgut” hatten, wurden diese nicht in die Berechnung einbezogen. Mit allem Nachdruck verlangte das Oberamt nunmehr im Juli 1845 nochmals die Friedhofserweiterung, welche bis zum Frühjahr 1846 abgeschlossen sein sollte. Gemeinderat und Pfarramt beschwerten sich am 30. Juli 1845 mit einem 6 Seiten langen Brief beim Oberamt in Offenburg über diese nach Meinung des Rats unberechtigte Forderung. Man warf der “Sanitätspoli­zei ” vor, sich über die tatsächliche Bodenbeschaffenheit im vorhandenen Friedhof und auch sonst nicht ausreichend <st1:personname w:st=”on”>info</st1:personname>rmiert zu haben. Man verwies darauf, dass nicht der gesamte Friedhof aus Ton (Lehm) bestehe, sondern im oberen Bereich weitgehend Sandboden vorhanden sei. Deshalb seien unter Berücksichtigung der Verordnung von 1838 andere Maßstäbe anzusetzen. Man bat um nochmalige Prüfung der Sachlage durch ein anderes “Physikat”. Der Gemeinderat wies auch darauf hin, dass die Friedhoferweiterung Kosten von 5 bis 6.000 Gulden verursache und die Gemeinde dies nur mit weiteren Schulden bewirken könne. Am 30.Dezember 1845 verfügte die großherzoglich Badische Regierung des Mittel-Rheinkreises in Rastatt, dass von einer “Verlegung des Friedhofs überhaupt keine Rede sein könne. Das Oberamt Offenburg wurde wegen dessen Vorgehensweise gemaßregelt. Im Übrigen genehmigte man eine Erweiterung des bestehenden Friedhofs, was allerdings nicht länger hinausgeschoben werden sollte. Es wurde festgestellt, dass der Friedhof von 3 Seiten, nämlich von Osten, Norden und Süden von Wohngebäuden umgeben sei. Der Boden des Friedhofs wurde am 3.9.1845 unter Zuzug des Bürgermeisters Nassall, Gemeinderat Plank und des Ober-Wund- und Hebarztes Ehrhardt in Augenschein genommen. Er besteht von oben herab aus 3/4 guter schwarzer Erde, dann ungefähr l Schuh aus Kies und Erde, sodann aus grobem Kies mit Reingerölle, großen und kleinen Waggensteinen und Flußsand. Zum Teil seien Ton und zum Teil Sandboden vorhanden. Unter Berücksichtigung der einschlägigen Verordnungen müsse daher eine Verwesungszeit von 27 1/2 Jahren angenommen werden. Die Größe des derzeitigen Friedhofs wird ohne Wege mit 36.500 Quadratschuh angegeben. Nach den bestehenden Richtlinien müsste der Friedhof 28 x 2.750 Quadratschuh groß sein, mithin 77.000 Quadratschuh einschließlich der Wege. Er sei deshalb um die Hälfte zu klein. Per 100 Einwohner seien 3 Erwachsenen Sterbefälle anzunehmen, bei 2.800 Einwohnern folglich 84 Begräbnisse zu er­mitteln. Nach den vorliegenden Acten seien in Durbach im Jahre 1842 99 männliche und 111 weibliche = 210 Einwohner gestorben, was, wenn man 2/3 als Kinder annimmt, unter Berücksichtigung der in § 9 der Verordnung gegebenen Bestimmung, wonach zwar 2 Kinderleichen der Länge nach in “einem” Grabe beerdigt werden dürfen, immerhin sei aber noch ein Raumbedürf­nis für 140 Erwachsene Leichen erforderlich. Man forderte deshalb alsbald mit dem Pfarramt wegen der Abtretung des notwendigen Platzes zu verhandeln und soweit Schwierigkeiten aufträten, sollte das Oberamt Offenburg sich einsetzen. Am 26. Januar 1846 berichtet der Gemeinderat und Bürgerausschuss unter BM Nassall an das Oberamt Offenburg, dass es 
1. nicht der Wahrheit entspreche, daß der Friedhof von 3 Seiten mit   Wohngebäuden umgeben sei. Nur gegen Osten befänden sich 7 Wohngebäude, wovon die 5 nächsten durch einen breiten Fahrweg und die beiden anderen in ziemlicher Entfernung liegen würden. Gegen Norden liegen 4 Wohnhäuser in ziemlicher Entfernung, welche aber vom Begräbnisplatz auch noch durch den ziemlich starken Bach “die Durbach” genannt, getrennt sind. 
2. sei die Berechnung, wie sie das Oberamt Offenburg aufgestellt habe, nicht entsprechend den Be­stimmungen der Verordnung von 1838, welche immer noch in Kraft sei, sondern nach einer Ver­ordnung von 1841 vorgenommen worden, was erhebliche Differenzen bei der Berechnung der für den Friedhof erforderlichen Flächen gegeben habe. Der Gemeinderat rechnete vor, dass bei der derzeitigen Bevölkerung von 2.850 Seelen lediglich eine Fläche von 38.571 Quadratschuh notwendig sei, bei der jetzigen Friedhofsgröße von 36.510 Qua­dratschuh würden also nur 2.061 Quadratschuh fehlen. 
3. müsse man die vom Oberamt angegebene Sterblichkeitsziffer des Jahres 1842 berichtigen. Wenn man die Zahlen des Oberamts zugrunde legen würde, wäre dieser gesunde Ort innerhalb 18 Jahren ausgestorben. Man legt die Begräbnisliste vor, wonach lediglich 63 Einwohner verstorben sind. 
Der Gemeinderat weist darauf hin, dass man es sich wegen dieser Unrichtigkeiten nicht zuschulden kommen lassen will, die Gemeinde wegen der Friedhofserweiterung um ca. 5.000 Gulden zu ver­schulden. Man bittet das Oberamt also nochmals von der Verfügung Abstand zu nehmen und will notfalls einen weiteren “Revers” vornehmen. Die Regierung des Mittelrheinkreises in Rastatt ließ sich von dem Revers des Gemeinderats nicht beeindrucken. Vielmehr verweist man in einer Antwort über das Oberamt Offenburg darauf, dass es als Berechnungsgrundlage für die Größe der Begräbnisstätte nicht die Verordnung vom Jahr 1838, sondern die desfallsige Instruktion von 1841 in Reg.Blatt Nr.XI für die Ermittlung von Zehentbaulasten greifen müsse. Man erwarte deshalb einen baldigen Vollzug der ergangenen Verfügung. Pfarramt, Gemeinderat und Bürgerausschuss ließen sich auch nach dieser Verfügung nicht ein­schüchtern. Man erwiderte dem Oberamt, dass es doch nicht richtig sein könne, dass eine Berechnung für Zehntlasten der Friedhoferweiterung zugrunde gelegt werde. Man rechnete vor, dass bei Erweiterung des Friedhofs um 57.000 Quadratschuh auf die geforderten 93.500 Quadratschuh 69 Jahre vergehen würden, bis eine “Großleiche” wieder ausgegraben werden müsste. Solche Zeit könne man nach keiner Verordnung von der Gemeinde Durbach verlangen. Überdies verwies man darauf, dass ein erheblicher Teil des Friedhofs, insbesondere in den unteren Schichten, aus Sandboden bestehen würde, in welchem Leichen lediglich 25 Jahre bleiben müssten. Als Beweis führte man auch das Begräbnisbuch an, in welchem genau die Liegedauer bzw. die Wiederbelegung der Gräber verzeichnet war. Man teilte dem Oberamt mit, dass die Gemeinde Durbach ein Gegen­gutachten der benachbarten Physikate Kork und Oberkirch einholen wolle wenn das Oberamt nicht endlich seine unrichtigen Berechnungsgrundlagen einsehe. Dr. Schneider vom Physikat Offenburg sah sich durch dieses Schreiben der Gemeinde sehr betroffen. Er stellte in einem 4 Seiten umfassenden Brief vom 24.3.1847 klar, dass er, bzw. seine Behörde sich bei allen Berechnungen immer an die gesetzlichen Grundlagen gehalten und sich mit eiserner Gewissenhaftigkeit um die Sache bemüht habe. Er forderte die baldige Einsetzung einer eigenen “Comission” aus dem hohen Colegium nebst einem Mitglied aus der hochpreislichen Sanitätscomission auf Kosten des Physikats, falls man unrecht habe. Die Kommission sollte alsbald zur Besichtigung des Friedhofs m Durbach abreisen. Durch die Kommission erwarte das Physikat voll­kommene Genugtuung zu erhalten, widrigenfalls müssten alle zukünftigen Amtshandlungen “para­lysiert” werden. Dr. Schneider führte an, dass es ein lächerlicher Irrtum sei, wenn man seinem Physikat vorwerfe, die Totenzahl von 1842 mit 210 angegeben zu haben. Aufgrund der amtlichen Todtenschau könne man ersehen, wie viele in Durbach alljährlich gestorben sind. Es starben nämlich:                                                                        

 

Jahr

Personen

Jahr

Personen

Jahr

Personen

1824

45

1833

85

1842

62

1825

114

1834

104

1843

66

1826

50

1835

6

1844

73

1827

41

1836

69

1845

63

1828

55

1837

80

1846

72

1829

67

1838

73

Insges.

1.603

1830

43

1839

79

 

 

1831

53

1840

91

 

 

1832

74

1841

75

 

 

Es starben somit in Durbach in den letzten 26 Jahren 1.603 Personen. Wenn man für jedes Grab ohne Unterschied im Mittel durchschnittlich 20 Quadratschuh Fläche rechne, so brauche man für die Gräber ohne Wege und sonstige Zwischenräume 32.060 Quadratschuh. Hieraus folge, daß der Friedhof in Durbach jedenfalls übervölkert ist. Hiervon könne sich das großherzogl. Oberamt persönlich überzeugen, wenn man den Friedhof nur flüchtig überblickt. Das “Terain” des Friedhofes ist und bleibt eben höchst ungünstig, weil es oben aus Thon und Lehm, unten aus Kieß und Steingerölle besteht, welche den größten Theil des Jahres feucht oder naß sind. Dies sei auch einleuchtend und müsse auch vom Gemeinderat bestätigt werden, weil das Wasser ja nicht den Berg hinauf, sondern herabläuft. Im Interesse der Sanitäts-Polizei bat das Physikat um baldige Einsetzung der geforderten Kommission. Die Streitigkeiten um die Erweiterung des Friedhofs nahmen kein Ende; und so erklärte der Gemeinderat am 3. Juli 1847, daß man an seiner Beschwerde gegen die Verfügung des Mittelrheinkreises festhalten wolle, wenn von dieser Seite die Vorstellungen bezüglich einer Erweiterung des Friedhofs bestehen bleiben. Einen Tag später, am 4. Juli 1847 wurde von Pfarrer Stemmer, Gemeinderat und Ausschuss dem Oberamt wiederum mitgeteilt, daß man das Schreiben vom Vortag lediglich als Bitte um nochmalige Prüfung der ganzen Angelegenheit und nicht als Beschwerde ansehen wolle. Bezüglich der Verwesungszeit auf dem Friedhof wird vom Gemeinderat dem Kreisphysikat die notwendige Sachkenntnis abge­sprochen, weil sich das Physikat überhaupt noch nie richtig an Ort und Stelle überzeugt habe. Die Gemeinde habe aber im Jahre 1845 ein Grab eigens zu dem Zweck der Feststellung der fortge­schrittenen Verwesung öffnen lassen und hierüber ein Protokoll gefertigt. Bezüglich der vom Kreis­physikat wohl irrtümlich angegebenen Zahl der 1842 Verstorbenen 210 Personen wurden von der Gemeinde nochmals energisch die tatsächlichen Zahlen belegt. Demnach starben 1842 zu Durbach 47 Personen, dazu ein todtgeborenes Kindlein und 15 Personen in Nesselried = zusammen 63 Personen. Offensichtlich war das Kreisphysikat auch in Bezug auf andere Zahlen nicht ganz im Bilde. Von den insgesamt 1822 bis 1846 verstorbenen 1.603 Personen werden mit 2/3 als Kinder angegeben. Nachdem 2 Kindergräber zusammen die Größe “eines” Erwachsenengrabes ergeben, müßten die Kinder folglich in der Berechnung der notwendigen Friedhoffläche nur mit der Hälfte berücksichtigt werden. Zur Ergänzung der Zahlen werden auch noch die Toten von 1817-1821 mit 304 Personen mitgeteilt. Es starben somit von 1817 – 1847 1977 Personen. Nach Berechnung der Gemeinde wäre eine Friedhoffläche von 34.500 Quadratfuß erforderlich. Der vorhandene Friedhof wurde von Geometer Fink ohne Ringmauern mit 38.500 Quadratschuh angegeben                        der Kreuzweg mit           – 1.706 
” folglich bleiben zum Flächen-
                                   gehalt der Gräber übrig        36.794 “
                                   da man verlangen kann        34.500 ” 
                                   so ist er noch zu groß um       2.294 ” 

Das Ministerium des Innern in Karlsruhe verfügte unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände am 5.10.1847, dass der Friedhof in Abänderung der Verfügung vom 7.1.1845 lediglich um 41.700 Quadratfuß zu erweitern sei. Wegen den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gemeinde musste Amtsrevisor Killy einen Bericht an das Oberamt abgeben. Er schilderte darin, dass die “ökonomischen Verhältnisse allerdings einiges zu wünschen übrig ließen”. Trotzdem stünde es nicht so schlecht wie es der Gemeinderat darzustellen versuche. Durch den Erwerb eines Gemeindehauses (Jetziges Rathaus) sei auch das Vermögen der Gemeinde gestiegen. Killy macht auch einen Finanzierungsvorschlag für die Kosten der Erweiterung des Friedhofs, welche eine er­höhte Allmendumlage vorsah. Das Oberamt forderte die Gemeinde auf, sich nun nicht mehr weiter zu sträuben und die notwendigen Schritte zum Erwerb einer l Morgen großen Fläche vom Pfarrgut für die Friedhoferweiterung zu tun. Der Gemeinderat wies die so positive Darstellung der Gemeindefinanzen zurück und erläuterte die wirtschaftlichen Verhältnisse aus seiner Sicht. Man bat “wegen der Armut in der Gemeinde und der großen Geldklemme in gegenwärtiger Zeit” um eine weitere Frist von l Jahr. Mehrere Mahnungen des Oberamts waren noch erforderlich, bis der Gemeinderat am 27. September 1852 zusammen mit Pfarrer Stemmer erklärte: “Wir sind angehalten unseren Gottesacker um einen halben Morgen zu vergrößern.”Die erforderliche Fläche wurde um 500 Gulden von der Pfarrgemeinde verkauft. Daneben hatte die Gemeinde 28 Gulden u.27 Kreutzer jährlich Pachtentschädigung bis zum Ende der laufenden Pachtverträge 1855 zu entrichten. Mit dieser Erweiterung erreichte der Friedhof seine heutige Fläche von 53,83 Ar. Durch die Abtrennung der ehemaligen Stabsgemeinden Obernesselried-Illental (1871) und Bottenau (1935) war die Friedhofsfläche über lange Jahrzehnte für die nur langsam steigende Ein­wohnerzahl ausreichend. Mittlerweile rückt die Bevölkerung von Durbach in die Nähe von 3.000 und die Gemeinde beschäftigt sich wiederum mit einer Erweiterung.

An der Westseite wurde ebenfalls vom Pfarrgut eine Fläche erworben, welche in den nächsten Jahren als Friedhof angelegt werden soll. Die alte gewachsene Struktur des Friedhofes ist nur sehr mühsam, d.h. in erheblichen Zeiträumen zu ändern. Die überwiegende Zahl der Grabstätten ist als Familiengrab (Doppelgrab) angelegt. Aber auch 3er und 4er-Grabstätten sind nicht selten. Bis Anfang der 1970er Jahre wurden Gräber für eine Ruhezeit von 50 Jahren erworben, weshalb Familiengräber über Generationen hinweg  an der selben  Stelle bleiben.  Zumeist werden diese Grabstätten von den Kindern neu erworben wobei die heutige Kaufurkunde nur noch über 30 Jahre gilt. Reihengräber haben seit jeher eine Ruhefrist von 25 Jahren. Von dieser Frist kann wegen den Boden­verhältnissen insbesondere im unteren Friedhofsteil kaum abgewichen werden, während im leichten Boden im oberen Teil des Friedhofs eine Ruhefrist von 18-20 Jahren ausreichend wäre.I

 

 

VALENTIN STEMMER 

Pfarrer und Kämmerer zu Durbach 

am 7ten Oct. 1853

 

Leichenordnung vom 12.April 1867

Um der bisherigen Leichenordnung in der Gesamtgemeinde Durbach eine festere Grundlage zu verschafften wurde von dem Gemeinderath beschlossen, die bisherige Leichenordnung welche in der Gesamtgemeinde Durbach seit unfürdenklichen Zeiten besteht, zu erneuern und solche dem Bürgerausschuß zur weiteren Besprechung und Beschlußfassung vorzulegen. Zu diesem Behufe hat man den großen Bürgerausschuß versammelt, demselben die nachstehende Leichenordnung vorgetragen worauf nach geschehener Erörterung beschlossen wurde diese Lei­chenordnung auch für die Zukunft beizubehalten. 

Die Leichenordnung ist folgende:          l.

Wenn jemand stirbt so haben die Nachbarn zur Rechten und zur Linken das Nachtwachen bei der Leiche unentgeldlich zu besorgen und zwar je zwei Mann somit für zwei Nächte die vier Nachbarn. Solle der Fall eintreten, daß drei Nächte das Nachtwachen nöthig wird, so haben die sechs nächsten Nachbaren die Wache zu versehen. Nebst diesem haben die ersten vier Nachbaren den Verstorbenen zum Grabe zu tragen und der fünfte Nachbar den Todenfahnen zu tragen; alles dies unendgeldlich.

2.

Die Leichen von den Zinken und Stäben dahier werden bis zum Kreuze beim Pfarrhaus geführt. Die Verpflichtung des Leichenführers geschieht nach den Zinken u. Stäben. Diejenigen Besitzer von Fuhrwerken von Pferd und Ochsen, sind schuldig die Leichen in ihren Zinken oder Stäben der Reihe folgend nach zuführen und zwar unentgeldlich. Es folgt hier die Aufzählung und Einteilung der 10 eingeteilten Distrikte. Dabei wird bemerkt, daß wenn jemand die Ordnung trift, die Leiche zu führen und auch zugleich die Nachtwache mit zu versehen hätte, ist derselbe von der Nachtwache befreit und an seiner Statt hat ein weiterer Nachtbar den Nachtwachdienst zu versehen.

3.

Wer den Verbindlichkeiten dieser Leichenordung nicht nachkommt verfällt in eine Strafe und zwar für Nicht-Leistung der Leichenfuhr mit zwei Gulden und die übrigen betheiligten Personen je zu ein Gulden 30 Kreutzer.

Es wurde sofort beschlossen diese Leichenordnung Großh. Bezirksamt zur gefälligen Genehmigung vorzulegen.

Der Großh. Landeskommissär in Freiburg gab diese Leichenordnung mit dem Bemerken zurück, daß diese nicht vollziehbar sei, weil die Erweisung von Liebes- oder Freundschaftsdiensten, welche auf keiner gesetzlichen Verpflichtung beruhen, nur durch eine Polizeiverordnung zwangsweise ein­geführt werden könne. Trotz dieser gesetzlich nicht verankerten Leichenordnung wurden die in der Leichenordnung verankerten Verpflichtungen bis in unser Jahrhundert hinein beibehalten. 

Leichenbieter

Ein weiterer Brauch in der weitverzweigten Gemeinde regelte bis Anfang der 1950er Jahre die Benachrichtigung der Bevölkerung von einem Todesfall. Starb eine Person, so wurden wie auch heute noch die Sterbeglocken geläutet. Bei einer männ­lichen, erwachsenen Person, läutet zuerst die große Glocke, bevor nach einer Weile die mittlere Glocke mit einstimmt. Bei einer weiblichen, erwachsenen Person, läutet zunächst die mittlere, bei einem Kind zunächst die kleine Glocke.

Mit der Sterbeglocke allein konnte die Bevölkerung nicht ausreichend über den Sterbefall <st1:personname w:st=”on”>info</st1:personname>r­miert werden. Die Gemeinde hatte deshalb bezahlte LEICHENBIETER (zumeist Frauen) damit beauftragt, die Kunde vom Sterbfall und den Tag der Beerdigung in alle Täler, Zinken und Stäbe zu bringen. Die Zuverlässigkeit bei der Übermittlung der Todeskunde wurde bei diesen Personen besonders geprüft. Für die Benachrichtigung war die Gemeinde noch 1935 in 6 Distrikte eingeteilt, wobei auf Verlangen sogar Ebersweier mit benachrichtigt wurde. 

Der Weg zum Gottesacker

Wie beschwerlich der Weg zum Gottesacker in früheren Jahrhunderten oft war, kann man sich für die “Herrschaft Staufenberg”, zu der neben Durbach auch Bottenau und ein Teil von Nesselried zählte, bildhaft vorstellen. Wie schon erwähnt, wurden bis ca. 1600 die Toten aus den weit verzweig­ten Tälern zumeist auf umliegenden Friedhöfen in Nußbach, Ebersweier und Oppenau beerdigt. Ein Leichenzug dauerte oft Stunden, zumal nicht immer ein Fuhrwerk zur Verfügung stand. Auch mit Anlegung eines “Kirchhofs” in Durbach war die Strecke für die Trauergäste kaum geringer. Wenn man bedenkt, dass sich der Ortskern von Durbach erst ab ca. 1700 baulich recht entwickelte und die meisten Bewohner in den Zinken ansässig waren, so ist leicht zu erkennen, welche Weg­strecken oft mit einer Totenbahre zurückzulegen waren. Noch heute finden wir vereinzelt Gräber aus dem ehemaligen Stab Bottenau.

Aufbahrung des Toten beim Haus

Bis zum Bau einer Leichenhalle im Jahre 1966 blieben die Toten in der Regel im Hause. Bei der Gefahr von gefährlichen Infektions-krankheiten stand gegebenenfalls die Totenkammer des Pfründnerhauses zur Verfügung.

Beerdigungen fanden auch zumeist am Vormittag statt, was bei der früher überwiegend in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung keine Schwierigkeiten bezüglich des Arbeitsplatzes bedeutete. Während die Toten der näheren Umgebung direkt bis zum Einsegnungskreuz beim Pfarrhaus (das Einsegnungskreuz wurde 1786 errichtet) getragen oder mit einem Handwagen gebracht wurden, kamen die Toten aus den Zinken und Seitentälern wie in der Leichenordnung angeführt, mit einem so genannten “Bennewägele” oder Ochsengespann zum Einsegnungskreuz. Von dort aus ging der große Trauerzug zum Friedhof.

 

 

 

                                                                              Das Bennewägele

Trauerzug 1957

Selbstmörder wurden bis in die 1950er Jahre aus religiösen Gründen außer der Reihe beerdigt. Dieser Umstand war damals wie heute für die Angehörigen sehr peinlich, weshalb man Mittel und Wege suchte, dieser Schmach aus dem Wege zu gehen. Ein Sterbeeintrag von 1815 gibt hierüber Aufschluss.

“Am sechsten Juli abends 6 Uhr ist im Wald beim Hespengründer Kreutz. gegen Eulenthal tod gefunden worden. David Schell 36 J. alt Bürger und Kaufmann von Durbach, welcher sich selbst am 4 abends erschossen hat. Das Kadaver wurde auf dem Platz, in Gegenwart des Amts- und Physikats vom Stabsschyrurg Eckel geöffnet, darinnen ein Milzyerhärtung und Lungenfäulnis gefunden, wodurch David Schell der Vernunft beraubt, zu dieser unnatürlichen That gebracht worden seye. Kraft dieses Zeugniß hin wurde der Leichnam mit allen gewöhnlichen katholischen Zeremonien am 7. Juli abendts 4 Uhr auf hiesigem Gottsacker(alter Kirchhof) begraben. Zeugen des Todes, der Todeszeit und Veranlassung dazu sind die H.H.S.T. Amtmann Rattinger in Appenweyer, und Dr Jesler aus Offenburg.     Reibelt, Pfarrer

Grabschmuck und Kränze

Seit Urzeiten werden bei verschiedenen feierlichen und religiösen Anlässen Kränze als Symbole der Freude, als Schmuck, als Gabe für die Toten, als Siegerkränze u.v.a.m. verwendet. Alles was Kult und Verehrung genoss, bekränzte man. *4)

Nicht immer, und insbesondere in der Winterzeit, hatte man für kultische Anlässe, wozu auch eine Totenfeier zählt, die erforderlichen Blumen oder gar das Geld um die Blumen für einen schönen Totenkranz zu beschaffen. Über lange Jahre hinweg, bis ca. um 1900, war es in Durbach Brauch, den beim Bürgermeister verwahrten “Sterbekranz” in das Totenzimmer zu holen. War jemand verstorben, so wurden alle Bilder im Sterbezimmer abgehängt und der gerahmte Sterbekranz (siehe Abbildung) aufgehängt. Der Kranz ist ähnlich den bis in die zwanziger Jahres unseres Jahrhunderts üblichen Brautkränzen, und ebenso wie diese in einem hohen, vergoldeten und verglasten Rahmen befestigt. Grüne bis gelb-grüne Kirschblätter aus Papier mit einem wachsartigen Belag bilden den Hintergrund für 13 kunstvoll geformte weiße Blüten aus fein gewebtem Leinenstoff, neben denen langstielige Knospen zur Mitte des Kranzes streben. Die vier Ecken des Kästchens sind mit ursprünglich vergoldeten Sternen geschmückt.

“Durbacher Sterbekranz.”

Der GRABKRANZ für ledige Frauen (Mädchen) oder Burschen war in Durbach bis 1937 üblich. Beim Tode eines /einer Ledigen fertigten die ledigen Mädchen des betreffenden Ortsteils oder Zinkens einen ovalen, zur Mitte hin erhöhten Kranz mit 1,50 bis 1,80 m Länge. Für die Herstellung wurde ein besonderes Gestell verwendet, das nicht erneuert werden musste. Über den ovalen Kranz kam ein großer Bogen in der Länge und drei große Bögen in der Breite. 5 kleine Kronen aus weißem Papier oder Blumen zierten das Ganze. Die Bögen wurden in der Regel aus Haselhecken oder starken Weiden gefertigt und mit weißem Krepppapier umwickelt.

 

Anschließend wurde ringsum Tannenreisig angebracht. Bei Beerdigungen trugen 6 ledige Mädchen den Grabkranz, sowie die 2 vorderen Mädchen zusätzlich einen einfachen, mit weißen Blumen geschmückten Kranz. Die Mädchen trugen ein schwarzes Trachtenkleid, wie dieses auch heute noch getragen wird, mit einem schwarzen Schurz und einem besonderen, weißen, über der Brust gekreuzten Halstuch. 

 

 

Durbacher Mädchen 
mit “Grabkranz” auf dem Weg 
zum Friedhof

 

Die Leichenhalle in Durbach nach der Erweiterung im Jahre 1992
 

Im Februar 1965 wurde erstmals der Bau einer Leichenhalle vom Gemeinderat erwogen. Nach Be­sichtigung verschiedener Objekte wurde schließlich im Frühjahr 1966 mit dem Bau der dringend er­forderlichen Einrichtung begonnen. (Architekt Julius Streif) Zur künstlerischen Gestaltung dieses Zweckbaues wurden 3 Mosaik – Glasbaufenster und ein Mosaik-Wandbild mit dem Motiv “Auferstehung” in Auftrag gegeben. (Vollmer, Glasmaler)

Zur Errichtung der Leichenhalle musste wiederum ein Stück des ehem. “Pfarrackers” in Anspruch genommen werden. Der ansonsten zweckmäßigen Leichenhalle fehlte leider ein direkter Zugang zum Friedhof. Die Sargträger und Trauergäste mussten deshalb über den Vorplatz und die angren­zende, immer stärker dem Fahrzeugverkehr ausgesetzte Straße in den Friedhof hinein. Dies führte sehr oft zu Störungen der Trauerfeier. Es ist heute auch nicht mehr selbstverständlich, dass für diese oft schwere Last die geeigneten Träger in der Nachbarschaft eines Verstorbenen zu finden sind. Überdies mussten die Trauergäste wegen der doch beengten Leichenhalle selbst bei kleineren Beerdigungen auf dem Vorplatz stehen. Lediglich die Trauerfamilie und evtl. Kirchenchor oder Ge­sangverein hatten im Gebäude ausreichend Platz.

                                           „Der Auferstandene“                                  G l a s b a u s t e i n f e n s t e r

                                           Mosaikbild vor der 

                                           Erweiterung

 

Im Februar 1965 wurde erstmals der Bau einer Leichenhalle vom Gemeinderat erwogen. Nach Be­sichtigung verschiedener Objekte wurde schließlich im Frühjahr 1966 mit dem Bau der dringend er­forderlichen Einrichtung begonnen. (Architekt Julius Streif) Zur künstlerischen Gestaltung dieses Zweckbaues wurden 3 Mosaik – Glasbaufenster und ein Mosaik-Wandbild mit dem Motiv “Auferstehung” in Auftrag gegeben. (Vollmer, Glasmaler)

Zur Errichtung der Leichenhalle musste wiederum ein Stück des ehem. “Pfarrackers” in Anspruch genommen werden. Der ansonsten zweckmäßigen Leichenhalle fehlte leider ein direkter Zugang zum Friedhof. Die Sargträger und Trauergäste mussten deshalb über den Vorplatz und die angren­zende, immer stärker dem Fahrzeugverkehr ausgesetzte Straße in den Friedhof hinein. Dies führte sehr oft zu Störungen der Trauerfeier. Es ist heute auch nicht mehr selbstverständlich, dass für diese oft schwere Last die geeigneten Träger in der Nachbarschaft eines Verstorbenen zu finden sind. Überdies mussten die Trauergäste wegen der doch beengten Leichenhalle selbst bei kleineren Beerdigungen auf dem Vorplatz stehen. Lediglich die Trauerfamilie und evtl. Kirchenchor oder Ge­sangverein hatten im Gebäude ausreichend Platz.us leo.

Bleiverglasungen im Erweiterungsbau 

                                          Aronstab und pflanzliches Ornament                Taube als Symbolfigur für den hl. Geist

1990 entschloss sich der Gemeinderat zu einer Erweiterung. (Architekten Krämer und Wolz). Der Anbau – ein mit der Spitze auf den vorhandenen rechteckigen alten Baukörper aufgesetztes Quadrat, mit einer steil in den Himmel ragenden Dachkonstruktion – wurde am 29. November 1992 eingeweiht. Eine direkt in den Kreuzgang des Friedhofes führende Öffnung verkürzt den Weg erheblich. Die beiden Türen und die Fenster im neuen Gebäudeteil wurden mit einer ansprechenden Bleiverglasung versehen. (Huber, Bildhauer, Oberkirch) Das Oberlicht in der Spitze der Dachkonstruktion ist in Dreiecksform mit einer Taube gestaltet, welche auf das Jenseits hindeutet und das Tageslicht auf den darunter stehenden Sarg wirft. Die aufsteigenden Fensterflächen (Obergaden) zeigen jeweils einen Aronstab als pflanzliches Ornament, welches inhaltlich mit der Handlung im Raum in Verbindung steht. Der gesamte Raum bietet jetzt bei bequemer Bestuhlung 110 Sitzplätze, wobei noch eine Anzahl von Stehplätzen vorhanden ist. Eine Bestuhlung bis 150 Sitzplätze ist möglich. Bei der wachsenden Bevölkerung ist in den nächsten Jahren auch eine Friedhoferweiterung nicht zu umgehen. Die Gemeinde hat deshalb bereits ein entsprechendes Gelände im Tauschwege erworben.

Für die freundliche Unterstützung bei der Suche in alten Büchern bedankt sich der Verfasser bei Frau Zita Feger Durbach, kath.Pfarramt Nußbach, Fritz Huber, Alt-Ratschr.,Oppenau, Julius Roschach, Gengenbach (Kirchenbücher)

Bildaufnahmen: Josef Werner, 3 Stück Gemeindearchiv

weitere Unterlagen: Gem.Archiv VIII 6 Leichen-u.Begräbniswesen Fasz. la,lb„3,4 u.5

Die sanitären Verhältnisse in der Gemeinde Durbach v. Dr.med. Franz Steiger, prakt. Arzt 

Durbach, im November 1992mit Ergänzung Februar 2010

*1)          Dr.Ilse Fingerlin “Freiherr Wilhelm Hermann von Orscelar – Die ungewöhnliche Bestattung in der Durbacher Pfarrkirche ” 1992

*2)          Weiß, Der badische Rebort Durbach 1911     

*3)          GLA Bestand 229, Nr.251, 252, 253          

*4)          siehe Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens Band 5 Knoblauch-Matthias 1987 von Hanns Bächtold-Stäubli

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