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Weinkompetenz der Pfarrei Durbach

Auszug aus einem Schreiben der Großh. Domänenverwaltung Offenburg vom 11. Juni 1842 
Der löbliche Gemeinderath von Durbach s. Hochwürden, dem Herrn Pfarrer Valentin Stemmer unterm 10. April d.Jhr. beurkundet, daß der Pfarrei Durbach der jährliche Competenzwein immer von nachstehend Rebhöfen und zwar erste Qualität Wein geliefert werden seie – nämlich:
Von dem Drittel Rebhof des
1. Andreas Wörner, am Bühl
2. Sebastian Huber von da
3. Josef Bruder im Hilsbach
4. Georg Männle im Hespengrund
5. Fidel Laible im Halbgut
6. Michel Wörner im Sendelbach
7. Josef Wörner allda sodann
8. Von den Staufenberger Rebhöfen, welche gegenwärtig S. König. Hoheit, Großherzog gehören
9. Von den Stürzelbacher Rebhöfen, nunmehr dem Herrn Geheimrath Ried gehörig
10. Von dem Rebhof im Heimbach
11. Von dem Mühlberger Rebhof
12. Von dem Steinberger Rebhof
13. Von dem Hatschbacher Rebhof – Dermalen dem Herrn von Bullach gehörig
14. Von dem Illenthaler Rebhof


Dies ist in sofern wichtig, daß die Pfarrei Durbach ihren jährlichen Competenzwein ad 48. Alle Oehmle immer von den erstgenannten Sieben Erblehen Rebhöfen, nicht aber von den übrigen ganz eigenthümlichen Rebhöfen bezogen hat. 
Da die gnädigste Landesherrschaft von diesen Sieben Erblehen Rebhöfen auf welchen bekanntlich verschiedene Rebsorten gepflanzt werden, von dem ganzen Erwuchs den Dritten Theil als Erblehenszins zustanden, mithin nur einen gemischten Wein zu beziehen hatte, so kann der hiervon der Pfarrei abgegeben wordene Competenz Wein, nicht als erste Qualität, sondern nur als Bergwein bezeichnet werden, denn unter der ersten Qualität Wein von Durbach versteht man:
    Einen Klingelberger
             Josephsberger
             Annaberger
             Duppelsberger
             Klevner
Wenn aber die verschiedenen Traubensorten zusammen getrottet, oder die Weine zusammen geworfen werden, so kann man nicht mehr sagen „erste Qualität“, sondern Bergwein; diese Bezeichnung zeigt an, daß es eine gute Qualität, nicht aber auserlesene Qualität oder sogenannter Edelwein ist.
Die weiteren 15 alte Öhmle, welche die Pfarrei Durbach wegen Haltung eines Kaplans zu beziehen hat, wurden aber immer von den Zehntbeständen an die Pfarrei abgeliefert, was nicht nur die Zehntrechnungen nachweisen, sondern von den größtentheils auch existierenden Zehntbeständern eidlich beurkundet wurde. Daß aber der Zehntwein nicht zu der ersten, sondern zur geringsten Qualität oder zu dem Landwein gehört, dies ist allgemein bekannt, und wird wohl von Niemand wiedersprochen werden können.
Ferner hat der Löbliche Gemeinderath beurkundet,
daß das Reb Quantum in Durbach aus
1/6tel    Feldwein
2/6tel    Edelwein
3/6tel    Bergwein besteht
Dies Verhältniß möge richtig sein, wenn es sich auf sogenannte Rebhöfe bezieht, sollte aber darunter der sämtliche Weinerwachs verstanden sein, welcher nach Durbach den Zehnten geben mußte, so ist solches nicht richtig, denn in den Stöcken, in Neßelried, Wiedergrün, auf dem Hardtwald, etc. wächst doch meistens Wein, welcher zum Landwein gerechnet werden darf, – 
Schon aus diesem Grund ist der Zehntwein in Durbach, wie solches auch in anderen Distrikten der Fall ist gering; in Durbach ist aber noch ein weiterer Grund, daß nämlich die vorgenannten Herrschaftl. Rebhöfe niemals Zehnten an die Zehntbeständer abgeliefert haben. Ebenso hat der große Hespengründer Rebhof mit dem Josefs Berg unter dem Freiherr von Ritz niemals Zehnten gegeben, auch der Anna Berg des Frhr. Von Bulach war Zehntfrei, und Herr von Bulach bezog selbst in einem der schönsten Rebgelände den Zehnten, hierdurch wird man sich überzeugen, daß der Zehntwein nur geringer Qualität sein könnte, was auch durch die jährlich erlösten Preise zur Genüge bewiesen wird.
Auch zeigen die Auszüge aus den Accis Manualien, daß in Durbach genug geringer Wein verkauft worden. 
Man findet sich daher veranlaßt, den löblichen Gemeinderath hiermit aufzufordern, sich über diesen Gegenstand nicht wie geschehen im Allgemeinen auszusprechen, sondern das dem Herrn Pfarrer ausgestellte Attestat näher zu beleuchten, und in möglichster Bälde dieserhalb Bericht zu erstatten.

                    Offenbug, den 11. Juni 1842
                    Großh. Domänen Verwaltung
                        Unterschrift

Abschrift: Josef Werner
Januar 2017

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