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Historischer Grenzstein am Sedel gesetzt

Auf dem Bergkamm zwischen dem „Zinken“ Hatsbach und dem „Zinken“ Vollmersbach findet sich direkt am befestigten Fahrweg zwischen den Reben ein Grenzstein mit dem Wappen der Stadt Offenburg. Von vielen Wanderern mit Rätselraten wegen des Wappens bewundert, war der schöne Sand-Stein in den vergangenen Jahrzehnten in die „Mühlen der maschinellen Rebbearbeitung“ geraten. Um dieses seltene Kleindenkmal vor weiterem Verfall zu schützen, hat das Wein- und Heimatmuseum Durbach von Bildhauer Armin Heitz aus Ebersweier ein Duplikat anfertigen lassen. Nach Rücksprache mit der Vermessungsbehörde, und in Absprache mit den betroffenen Grundstückseigentümern, wurde am 29. Juli 2016 der Ersatz-Grenzstein an der Wegkreuzung zum Gewann „Sädel“, gut sichtbar neu „eingepflanzt“.

 An der Wegkreuzung „Sädel“ Richtung Gewann „Schindelrain“ wurde ein Duplikat des historischen Grenzsteines mit dem Wappen der Stadt Offenburg eingesetzt. Im Bild v.l.: Bildhauer Armin Heitz sowie Hubertus Gernoth, Josef Werner und Heinz Bächle vom Wein- und Heimatmuseum Durbach 

Bei der Nachforschung über die Herkunft und Historie des Steines konnten inzwischen sehr interessante Details herausgefunden werden. Im Ratsprotokoll der Stadt Offenburg vom  29. August 1767 wird bemerkt, dass in Anwesenheit des Reichsschultheißen und H. Stättmeisters, Obervogt Witsch und in Abwesenheit des  H. Stättmeister Jäger als Beteiligte der Stadt Offenburg einerseits, und dem Amt Stauffenberg andererseits, laut einem Protokoll vom 1. Juli 1767 die „Besteinigung“ des vor 5 bis 6 Jahren mit dem Volmersbacher Waldgericht in Streit gelegenen „Sedel Plazes“ vorgenommen wurde. 

Das Protokoll wurde als „conform“ mit dem vom Feldmesser Kempf verfertigten Riß anerkannt, weshalb der Stadtrat nichts auszusetzen hatte Die Jahreszahl 1767 konnte man bisher erahnen, weil auf der Rückseite des Steines die Zahl nur unvollständig zu lesen ist. Die fehlende Ziffer 1 wird von Bildhauer Heitz noch nachgetragen. 
Geklärt ist bis heute leider nicht, wann und wie die Stadt Offenburg in den Besitz des „Vollmersbacher Rebguts“ kam.

Am 9. Oktober 1767 berichtet laut Ratsprotokoll Nr.358 der H. Cassier Hueber, dass bei dem vor einiger Zeit durch die „hiesige Statt“ (Stadt Offenburg) den für etliche …. Und 30 Haufen Reben ausgestockten „Saedel-Platz“ die ausgestellten Zeichen herausgerissen wurden. Das Amt Staufenberg wurde um „Assistenz“ ersucht und auch das Oberamt der „Vogtey Orttenau“ wurde in Kenntnis gesetzt. 
Das gesamte Rebgut war danach an verschiedene Durbacher verpachtet. Das Bürgermeisteramt Durbach teilte im Juli 1833 der Stadtverwaltung mit, dass die Michael Bürg’schen Eheleute, “welche zwei Loose von den städtischen Reben im Vollmersbach im Drittel-Bau gehabt, mit Tod abgegangen und desfalls diese zwei Loose pachtfrei geworden seien“. Das Bürgermeisteramt Durbach wurde daraufhin beauftragt, die Neuverpachtung vorzunehmen, jedoch nur für die Dauer der Pachtzeit der übrigen Rebpächter.
Die Offenburger Gemeinde/Stadträte Schmiederer und Hölzlin wurden auch beauftragt eine zehnjährige Durchschnitts-Berechnung über das Erträgnis der Reben zu fertigen. Nach erfolgter Neuverpachtung der zwei Loose beschloss der Offenburger Gemeinderat am 7. Juli 1833 das Rebgut um die Summe von 2.200 Fl. (Gulden) zu veräußern. Mit dem Verkauf sollte jedoch noch eine Zeit lang zugewartet werden, weil man auch eine evtl. Zustimmung des Bürgerausschusses zu diesem Verkauf prüfen wollte.

Am 14. Februar 1836 erschienen sodann vor dem versammelten Durbacher Gemeinderat die Deputierten der Stadtgemeinde Offenburg, Bürgermeister Karl Burger sowie die Gemeinderate Hölzlin und Schmiederer und trugen vor, dass sie nach Oberamtlicher Genehmigung das städtische Vollmersbacher Rebgut den Pächtern zum Kauf überlassen wollten. Käufer waren: Martin Wiegele, Michel Männle, Christian Schweitzer, Anton Schmidt, Johannes Kempf, Georg Mayer und Franz Werner. Die gesamte Kaufsumme belief sich auf 1.511 Gulden und 42 Kreuzer was unter dem vom Stadtrat beschlossenen 2.200 Gulden lag. 1511 Gulden waren etwa 605 Kronentaler und entsprachen ca. 15,55 KG Feinsilber. Dies entspricht einem heutigen Wert von etwa 167.721  Euro wobei die Kaufkraft zur damaligen Zeit etwa um die Hälfte höher lag. Das verkaufte Rebgut umfasste 1.151 Ruthen, was einer Fläche von 103,59 Ar entspricht. 
Einige schöne, historische, und oft auch mit Wappen oder markanten Zeichen versehene Grenz- und Marksteine zieren noch unser Landschaftsbild. Sie sind Zeugen der Herrschafts- und Besitzverhältnisse aus alter Zeit und müssen auch für unsere Nachkommen bewahrt bleiben. Der historische Hintergrund dieser Steine ergibt sich nur, wenn diese an der Stelle verbleiben, die ihrem ursprünglichen Zweck zugedacht war. Wer(historische) Grenzsteine ohne Mitwirkung der Vermessungsbehörden entfernt macht sich strafbar. Das Wein- und Heimatmuseum ist bemüht, auch diese Kleindenkmale zu erfassen und deren Historie zu erforschen. Wer hier mithelfen möchte, kann sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Josef Werner, Vorsitzender Wein- und Heimatmuseum in Durbach, Tel. 0781/41535 – www. museum-durbach.de
                    Wein- und Heimatmuseum in Durbach
Nachbemerkung:
Totenbuch Durbach
Michael Bürk im Brendel, + 22.04.1832 ,61 ½ Jahre alt
Agatha Bürk geb. Borho im Brendel, Witwe des Michael Bürk, + 09.01.1833, 42 Jahre alt

Martin Wiegele         126 ¼ Ruthen     151 Fl. 52 x
Michel Mänle            250 ½ Ruthen     301 Fl. 4 x
Christian Schweizer  126 ½ Ruthen     151 Fl. 52 x
ton Schmidt             126 ¼ Ruthen     157 Fl. 52 x
Johannes Kempf       221 ¾ Ruthen     267 Fl. 1 x
Georg Mayer            204     Ruthen     246 Fl. 15 x
Franz Woerner         195 ¾ Ruthen      235 Fl. 46 x
                             1151    Ruthen    1511 Fl.  42 x 
1151 x 9 qm = 103,59 Ar

Zu dem verkauften Rebgut gehörten die heutigen Grundstücke:
Flst.Nr.477        20,70 Ar
Flst.Nr.478        10,06 Ar
Flst.Nr.479          6,21 Ar
Flst.Nr.480        18,45 Ar
Flst.Nr.481        Weg (Teilfläche) – heute Eigentum Gemeinde
Flst.Nr.482          9,24 Ar
Flst.Nr.483        10,27 Ar
Flst.Nr.484          8,58 Ar
Flst.Nr.485          9,80 Ar

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