Amt und Gericht in der Herrschaft Staufenberg
Der Einflussbereich der Staufenberger ging erheblich über den eigentlichen Herrschaftsbereich und die Gerichtshoheit hinaus. So hatten die Staufenberger Lehens- und Nutzungsrechte, Jagdrechte oder sonstige Einkünfte außerhalb der Herrschaft Staufenberg, die ihrem Unterhalt dienten. Beschränken wir uns jedoch auf die Grenzen der Herrschaft und des Amtes Staufenberg.
Nicht alle Bauern im Durbachtal, im Bottenau oder Nesselried, waren ursprünglich auch Untertanen der Staufenberger. Die südlich des Durbachs bis zum Zinken Lautenbach ansässigen Bauern waren als Zugehörige einer anderen Markgenossenschaft der Gerichtsbarkeit, welche ihren Sitz auf dem Stein zu Ortenberg hatte, unterworfen. Dies änderte sich erst nach dem Bauernkrieg. Als Folge des Vertrags von Renchen (25. Mai1525), wurden 1531 „alle in Durbach ansässigen Männer und Weiber so bisher von Reichswegen an den Stein zu Ortenberg gehuldigt und gesteuert“, vom Grafen Wilhelm von Fürstenberg als Pfandinhaber der Ortenau mit kaiserlicher Genehmigung an die Gemeiner von Staufenberg „mit allen Steuern, Fronen, Beten, Reisen und anderen Dienstbarkeiten“ um 1800 Gulden verkauft.1)Bottenau bestand schon Mitte des 16. Jahrhunderts. „aus dreyen Herrschaften“, nämlich dem Gebiet von Staufenberg, dem der Landvogtei Ortenau, Appenweierer Gerichts, und dem des bischöflich straßburgischen Amtes Oberkirch. Unternesselried stand bis 1787 unter österreichischer Oberhoheit, während die Obernesselrieder mit Illental und Kohlstatt badische Untertanen und damit der Herrschaft Staufenberg zugeordnet waren. Gleichwohl waren die Unternesselrieder in der Zeit, als die Gerichtsbezirke neu aufgeteilt wurden, an dem im Staufenberger Bann gelegenen Hardtwald berechtigt.
Noch zu Ausgang des 18. Jahrhunderts stand im Vollmersbach im Gewann „Wasserschöpf“ ein „dreibännig“ gehauener Grenzstein mit der Jahreszahl 1539, bei welchem nach dem Lagerbuch von 1608 drei Gerichte zusammenstiessen; nämlich Ortenberger, Griesheimer und Staufenberger Gericht. 2)
Im gleichen Jahr ist wohl auch der heute in der ehemaligen „Weilermühle“ in Durbach eingemauerte Grenzstein an der Grenze zwischen Durbach und Ebersweier ( Gericht Staufenberg/Griesheim) errichtet worden.
Wiederum mit der gleichen Jahreszahl finden wir einen schönen Wappenstein mit Reichsadler und dem Stein von Ortenberg einerseits, und Flözerhaken und Anker als Zeichen der Gerichts Griesheim in der Anlage des Freiherrn von Neveu.
Ein zweiseitiger Gemarkungsgrenzstein, der wiederum die Gerichts-Grenzen zwischen Staufenberg und Appenweier markierte, steht heute in den Anlagen der Kirche in Ebersweier, mit der Aufschrift „STAUFFENBERG“ GD und „DAS RICH“ GE 222. GD steht hierbei für Durbach, GE für Ebersweier.
An seiner ursprünglichen Stelle steht noch ein zweibänniger Grenzstein im Bereich „Stöcken/Hofacker“ mit der Aufschrift GD „STAUFFENBERG“ und GE „DAS REICH“. Die Bezeichnung GD für Durbach und GE für Ebersweier wurden wohl nachträglich eingehauen. Unzweifelhaft war hier die Grenze zwischen dem Gericht Stauffenberg und dem Gericht Griesheim (Kriesheim) wie dies auch aus dem Plan des Amts Stauffenberg zu erkennen ist.
Die Grenze des Gerichts- und Herrschaftsbereichs war meist auch markiert durch einen Graben, einen Haag, einen Gebirgskamm oder einen Wasserlauf.
Ein weiterer „Dreibänner“ Stein stand vor wenigen Jahrzehnten noch am so genannten „Hirnbächle“ heute auch als „Hirnegraben“ bezeichnet, zwischen den Zinken „Wiedergrün“ und „Stöcken“. Hier stießen die Gerichte Appenweier, Griesheim und Stauffenberg zusammen. Leider hat ein „fleißiger Sammler“ diesen Geschichtsträchtigen Stein von seinem Standort mitgenommen.
Die Gerichtsbarkeit übten die Staufenberg „Gemeiner“ innerhalb ihres Gerichts- und Herrschaftsbereiches aus. Auf Staufenberg saßen 8 Familien, die einen vollen Burganteil besaßen und damit auch Gerichts- und Hoheitsrechte ausübten. Zwei weitere Burgfamilien (Burganteile) genossen diese Rechte nicht. Dies ist auch sehr schön in der Urkunde über die St. Georgs-Kapelle zu sehen, wo lediglich die vollberechtigten 8 Staufenberger besiegelten. Diese Hoheitsrechte und das alte Herkommen (Tradition) beschworen alle Staufenberger im Jahre 1398 feierlich.
Am Aufgang zur Burg finden wir heute noch die wenigen Überreste der einst mächtigen Gerichtslinde. Bis zum Jahre 1511 sollen unter diesem Baum die Staufenberger Gerichtsherren, zu denen neben den Staufenberger Ganerben auch der „Schultheiß“ von Durbach und die Gerichts-Zwölfer zählten, gesessen haben. Es wurde geurteilt über alle „Malefizhändel“ d.h. Kriminalsachen. 3) Ab 1511 wurde das Gericht auf Anordnung des Markgrafen in dem gleich neben der Linde am Burgaufgang errichteten Gerichtshaus abgehalten.
Wie sich diese Gerichtsverhandlungen abspielten zeigt das Protokoll vom 16. April 1477. 3) Die Staufenberger Ritter (Ganerben) führten bei diesen Verhandlungen den Vorsitz. Die vom Gericht verhängten Gefälle (Strafen) standen den vollberechtigten Ganerben zu. 4) Schwere Taten wurden mit Kerker bestraft. Der Kerker befand sich gleich neben der Gerichtslinde in dem nach Norden gerichteten Eckturm. 5) Ein Zugang zu diesem „Kerker“ ist heute nur noch über zwei kleine, in einiger Höhe über der steil abfallenden Böschung liegende Fensteröffnungen möglich. Dahinter verbirgt sich ein fast 3 Stockwerke hoher Raum, dessen Zugang ursprünglich wohl über eine an der Böschungsoberkante hinausführende Tür und von da in den angrenzenden Kellerraum möglich war. Eine heute ebenfalls nicht mehr zugängige Wachtstube vervollständigte das Gefängnis. Umfangreiche Gerichtsakten im Generallandesarchiv Karlsruhe lassen erahnen, welche Torturen den „Insassen“ auferlegt wurden. Dass auch Todesstrafen verhängt wurden, haben wir bereits dem Protokoll von 1477 entnommen. Wo und wie diese vollstreckt wurden, lässt sich wohl auch erst herausfinden, wenn die vorerwähnten Gerichtsakten studiert sind.
Mit dem Tod von Philipp Wiedergrün von Staufenberg, starb 1604 der letzte Spross der einst so zahlreichen Staufenberger zumindest auf der Burg aus. Ab diesem Zeitpunkt finden wir auch erstmals das „Amt Staufenberg“ erwähnt. Aufgrund der Schuldenwirtschaft des baden-badischen Markgrafen Eduard Fortunat hatte der baden-durlachische Markgraf Ernst Friedrich bereits 1594 u.a. auch die Herrschaft Staufenberg besetzt und ließ sich als deren Verwalter huldigen. Offensichtlich ab 1604 war nun ein markgräflicher Amtmann auf Schloss Staufenberg, der die Verwaltung der Güter, aber auch die übrigen, bisher von den Staufenbergern ausgeübten Rechte für den Markgrafen wahrnahm. Die Verwaltung durch einen Amtmann dürfte unterbrochen worden sein in der Zeit der Lehensverhältnisse der „von Orseclar“ von 1627 bis 1666 und nochmals in der Lehenszeit des Freiherrn von Greiffen von 1683 bis 1700. Um 1757 wurde mitten im Tal Durbach, auf der linken Bachseite, ein neues Amtshaus errichtet, in welchem wohl auch Zehntwein eingelagert wurde. Trotzdem behielt der Amtmann noch bis ins 18. Jahrhundert seinen Wohnsitz auf der Burg. 1807 wurde das Amt Staufenberg aufgelöst und dem Oberamt Offenburg zugewiesen. Zuletzt wurde die Funktion des Amtmanns durch den damaligen Landvogt der Herrschaft Mahlberg „von Blittersdorf“ wahrgenommen.
1693 wurde in dem heutigen Gewann „Galgenfeld“ in Durbach ein Galgen für das Gericht und Amt Staufenberg errichtet. Er bestand aus 3 im Verbund aufgestellte hohe Sandsteinsäulen, von denen wir zwei noch im Hof des Wein- und Heimatmuseums in Durbach sehen können. In zwei Karten des Amts Staufenberg (1785 und ca. 1780) ist dieses Hochgericht mit den 3 Säulen eingezeichnet.
1) „Badenia“ 1859 S.403
2) Weiß „Der badische Rebort Durbach“ Seite 44
3) Siehe auch „Die St. Georg-Kapelle“
4) Im 17ten Jahrhundert erbrachten die Gerichtsgefälle 50 Gulden